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Vorlage - VO/2021/884  

Betreff: Zustimmung zum Wirtschafts- und Stellenplan 2022 der KiTa "Beste Freunde", Lebenshilfewerk Stormarn gGmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Amt für soziale Angelegenheiten und Kindertagesstätten Bearbeiter/-in: Junghans, Sonja
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorberatung
25.10.2021 
Sitzung des Sozialausschusses (offen)   
Gemeindevertretung Großhansdorf Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Anlage 1_Wirtschaftsplan 2022  
Anlage 2_Personalkostenplan 2022  
Anlage 3_Kalk. Verpflegungskosten 2022  
Anlage 4_SPA-Std. 2021  

Der Vorlage sind der Wirtschaftsplan (Anlage 1), die Personalkostenplanung/ Stellenplan (Anlage 2), die Kalkulation der Beiträge für die Mittagsverpflegung (Anlage 3) sowie eine Übersicht mit Mitarbeiter/innen mit SPA-Qualifikation (Anlage 4) beigefügt. Diese wurden von der Lebenshilfe am 06.10.2021 eingereicht.

 

Eine Sitzung des Kita-Beirats hat Stand 07.10.2021 noch nicht stattgefunden.

 

Zu 1.:

 

Die eingereichten Unterlagen wurden rechnerisch und sachlich ohne Beanstandung geprüft.

 

Zu 2.:

 

Die zu erwartenden Fördermittel (SQKM-Modell) wurden seitens der Verwaltung mithilfe des Prognosetools 5.0 errechnet und betragen rund 664.200 (s. SAVO Haushaltsstelle 0.4646.17140).

 

Durch die Fördermittel kann die im Wirtschaftsplan ausgewiesene Unterdeckung in Höhe von 840.175,85 € zum Teil gedeckt werden. Die weitere Unterdeckung in Höhe von 176.000 € (Fehlbedarf i.H.v. 840.175,85 abzgl. SQKM-Mittel i.H.v. 664.200€) wird gemäß der Finanzierungsvereinbarung durch die Standortgemeinde übernommen.

 

Um eine etwaige Nachzahlung für das Jahr 2021 im Zuge der Jahresrechnung leisten zu können, sollte zusätzlich ein Ansatz in Höhe von 5.000 € berücksichtigt werden.

 

Somit beträgt der Haushaltsansatz 2022 bei der Haushaltsstelle 0.4646.70000 (Betriebskostenzuschuss) 180.000 €.

 

Zu 3.:

 

Als Anlage 3 hat die Lebenshilfe die Kalkulation der Beiträge für die Mittagsverpflegung beigefügt. Demnach sste der Elternbeitrag monatlich 92,70 € betragen damit eine Kostendeckung erreicht wird.

 

Um eine Gleichbehandlung zwischen kommunalen Einrichtungen und die der freien Träger zu gewährleisten, sollte ein einheitlicher Elternbeitrag erhoben werden. Dieser liegt aktuell bei 70,00 €.

 

Die dadurch entstehenden Mehrkosten in Höhe von rund 19.100,00 sind von der Standortgemeinde zu tragen und wurden von der Lebenshilfe bereits im Wirtschaftsplan berücksichtigt.

 

Weitere Nachweise gem. § 6 Abs. 2 Finanzierungsvereinbarung:

 

Gemäß § 6 Abs. 2 der Finanzierungsvereinbarung sind von der Lebenshilfe bis zum 15.10.2021 noch nachfolgend aufgelistete Nachweise zu erbringen:

 

- Über die laut Gesetz definierte Standardqualität hinaus, die Personalkosten für Zweitkräfte mit dem Berufsbild Erzieher/in, sofern diese Stellen nachweislich nicht mit sozialpädagogischen Assistent/innen besetzt werden können. Der Nachweis gilt als für die zum 01.01.2021 bereits beschäftigten als bereits vorgelegt.

 

    Der Vorlage ist als Anlage 3 eine Übersicht „Mitarbeiter/innen mit SPA-Qualifikation“ beigefügt. Aus dieser geht hervor, dass bis Juli monatlich 208 Planstunden für Personal mit der SPA-Qualifikation vorgesehen waren. Hiervon wurden nur 173,5 Stunden mit entsprechenden Personal besetzt, die restlichen Stunden wurden von Erzieher/innen abgedeckt.

Seit der Umwandlung einer Regel-Elementargruppe zu einer Integrationsgruppe hat die Lebenshilfe einen leichten Überhang von SPA-Stunden.

 

- Der Gesamtpersonalbedarf der päd. Fachkräfte errechnet sich auf der Basis der in den Bedarfsplan aufgenommenen Art der Gruppe und der Betreuungszeit gem. § 25 und § 26 KiTaGneu zzgl. der durchschnittlichen Ausfallzeit von 267 Stunden und der mit 7,8 Stunden multiplizierten Differenz zwischen 20 Schließtagen und der Zahl der planmäßigen Schließtage der Einrichtung, zzgl. einer Verfügungszeit von 7,8 Stunden je Woche und Gruppe. Diese Regelung gilt befristet bis zum 31.12.2021 und ist im Herbst 2021 mit tatsächlichen Zahlen vom 01.01.21 bis 30.09.21 erneut zu beraten, wobei die Werte in den gemeindlichen KiTas als Vergleich heranzuziehen sind. Diese Zahlen sind von der Lebenshilfe Stormarn gGmbh bis zum 15.10.21 vorzulegen.

 

    Die Lebenshilfe wurde mit Mail vom 05.10.21 darauf hingewiesen, diese fristgerecht einzureichen. Die Unterlagen werden nachgereicht, wenn sie noch vor der Sitzung des Sozialausschusses bei der Verwaltung eingehen. Sollte dies nicht der Fall sein, erfolgt eine Beratung hierüber in der Sitzung des Sozialausschusses am 15.11.2021.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.


Der Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. dem als Anlage beigefügten Wirtschafts- und Stellenplan 2022 wird zugestimmt.

 

  1. der Haushaltsansatz 2022 bei der Haushaltsstelle 0.4646.70000 (Betriebskostenzuschuss) wird von 187.200 € auf 180.000 € reduziert.

 

  1. Der Elternbeitrag für die Mittagsverpflegung wird auf 70,00 € pro Monat festgesetzt. Die Mehrkosten werden von der Standortgemeinde getragen.

 

Stammbaum:
VO/2021/884   Zustimmung zum Wirtschafts- und Stellenplan 2022 der KiTa "Beste Freunde", Lebenshilfewerk Stormarn gGmbH   Amt für soziale Angelegenheiten und Kindertagesstätten   Vorlage
VO/2021/884-01   Zustimmung zum Wirtschafts- und Stellenplan 2022 der KiTa "Beste Freunde", Lebenshilfewerk Stormarn gGmbH   Amt für soziale Angelegenheiten und Kindertagesstätten   Vorlage
2021/884-01-01   Zustimmung zum Wirtschafts- und Stellenplan 2022 der KiTa "Beste Freunde", Lebenshilfewerk Stormarn gGmbH   Amt für soziale Angelegenheiten und Kindertagesstätten   Vorlage