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Vorlage - VO/2021/856  

Betreff: Anlage von Blühstreifen
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Bau- und Umweltamt Bearbeiter/-in: Kroll, Stefan
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Entscheidung
03.08.2021 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Lageplan Blühstreifen  

Die Seitenstreifen der Großhansdorfer Straße sind in der Regel mit Bäumen bestanden, mit sog. Stauden und Büschen bepflanzt oder weisen Rasenflächen auf.

 

Verwaltungsseitig wurden Überlegungen angestellt, welche Flächen an den Seitenstreifen für die Anlage von Blühstreifen geeignet sind.

 

Basis der Überlegungen ist der Handlungsleitfaden Straßenbegleitgrün“ des Landes Schleswig-Holstein vom 01.12.2020*.

Im Handlungsleitfaden werden Grünflächen wie folgt definiert:

Unter Grünflächen werden im kommunalen Bereich und im Straßenbegleitgrün sowohl Rasen- als auch Gehölzflä­chen verstanden. Im vorliegenden Leitfaden werden nur Rasenflächen behandelt, die auch als Grünflächen ange­sprochen werden.“

 

Insofern wurde bei der Anordnung der Blühstreifen von folgenden Kriterien ausgegangen:

 

  1. Baumfreiheit: die Bäume sorgen für Verschattung und wegen des Wurzelwachstums können Flächen tlw. nicht ohne Schäden an oberflächennahen Wurzeln angelegt werden. Die Alleen kommen daher prinzipiell nicht in Betracht. Dies gilt sinngemäß auch für die schon jetzt mit Stauden und Büschen bepflanzten Flächen.

 

  1. Verkehrssicherheit: keine Sichteinschränkung durch höhere Pflanzen, kein Überwuchs auf Straßen und Wege.

Die Streifen werden daher einem Meter von der Straßen- und Wegefläche angelegt. Somit verbleibt ausreichend Raum für den maschinellen Grasschnitt am Wegesrand. Der Abstandstreifen trägt außerdem dazu bei, dass salzempfindliche Pflanzen im Winterdienst verschont werden. Schließlich kann durch diese Art der beetähnlichen Gestaltung auch der Spagat zwischen dem Erfordernis der Biodiversität und dem angestammten und vielfach geforderten „Großhansdorf-Look gelingen. Auch wenn nach § 18 a
des Straßen und Wegegesetzes die StraßenanliegerInnen alle erforderlichen Maßnahmen zur Bepflanzungen an Straßen zu dulden haben, sollte die Akzeptanz der Anpflanzungen gefördert werden.

 

  1. Größe: die Flächen sollten nicht zu kleinteilig ausgebildet werden, um eine zusammenhängende Wiesenflächen zu schaffen.

__________________________________________________________________________*Link zu Veröffentlichung,

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/N/naturschutz/Downloads/handlungsleitfaden_strassenbegleitgruen.html

 

Die ins Auge gefassten Flächen sind zu klassifizieren als Abstandsgrün und Grünflächen mit Leitfunktionen und Straßenbanketten.

 

Eignung der Flächen und Pflegeaufwand werden im Leitfaden wie folgt beschrieben:

 

Abstandsgrün und Grünflächen mit Leitfunktionen

Eignung für Artenvielfalt: bedingt

Geb.-heim. Saatgut: Regio-Saatgut Grünland und Säume

Pflegebedarf: mittel bis hoch

Hinweise: Flächen oft sehr klein und stark beansprucht. Dann unter Umständen sehr  

  pflegeintensiv. Eventuell salztolerante Arten einplanen

.

Straßenbankette

Eignung für Artenvielfalt: bedingt

Geb.-heim. Saatgut: Segetalarten bis Arten extremer Standorte, salztolerant.

Pflegebedarf: funktionsbedingt hoch

Hinweise: Auf den Flächen steht die Funktion der intensiven Nutzung im Vordergrund. Nur  

  stärker mahdverträgliche Gräser und Kräuter halten dem Anspruch stand.

 

Wie auch bei den schon bei der Herstellung der 3 Blühflächen im Roseneck, im Beimoorweg und Bei den Rauhen Bergen soll wieder gebietseigenes Saatgut, Regio-Saatgut oder Naturraumtreues Saatgut zum Einsatz kommen. Die Pflanzen sind meistens einjährig, vermehren sich aber durch Selbstaussaat (die Saat wird i.d.R. kostenfrei von den Projektträgern zur Verfügung gestellt).

 

Bei Fokus auf Bienenfreundlichkeit könnten alternativ auch sog. mehrjährige Bienenfutterpflanzen zum Einsatz kommen (Kosten rd. 200 €). 

Diese Samenmischungen enthalten z.B. Esparsette Ambra, Rotklee Nemaro, Weissklee Lirepa, Bokharaklee, Pfirsichblättrige Glockenblume, Nesselblättrige Glockenblume, Skabiosen-Flockenblume, Margarite, Wilde Möhre, Wilde Malve, Kulturmalve, Spitzwegerich, Himmelsleiter, Echte Salbei und Gewöhnlichen Löwenzahn.

 

Ob die Pollen der Pflanzen in den neuen siedlungsnahen Blühstreifen allergene Wirkung haben, wurde verwaltungsseitig nicht geprüft.

 

Die Vorbereitung der Flächen würde fremdvergeben. Der Einsatz einer sog. Umkehrfräse bzw. maschinelles Schälen der Grasnarbe kostet rd. 600 €.

Feinarbeit und Einsaat übernimmt der Bauhof. Die Pflege wird durch den Bauhof sichergestellt. Zur Mahd müsste ein Balkenmäher (Kosten rd. 3.500 €) beschafft werden.

 

Die Mittelbereitstellung würde bei positiver Beschlusslage für den 2022er Haushalt eingeplant.  

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

 

 


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