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Auszug - Mitteilungen des Bürgermeisters  

Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf
TOP: Ö 18.2
Gremium: Gemeindevertretung Großhansdorf Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 26.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:40 Anlass: Sitzung
Raum: Waldreitersaal
Ort: Barkholt 64, 22927 Großhansdorf
 
Beschlussprotokoll

Gleichstellungsgesetz

 

rgermeister Voß verweist auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig vom 06.12.2017, wonach das Gleichstellungsgesetz (GStG) auch in Aufsichtsräten kommunaler Gesellschaften gilt. Laut § 15 Abs. 1 Satz 1 GStG sollen Frauen und Männer bei Benen­nungen und Entsendungen von Vertreterinnen und Vertretern für Kommissionen, Beiräte, Ausschüsse, Vorstände, Verwaltungs- und Aufsichtsräte sowie für vergleichbare Gremien, deren Zusammensetzung nicht durch besondere gesetzliche Vorschriften geregelt ist, jeweils hälftig berücksichtigt werden. Für die Gemeinde Großhansdorf betrifft dies konkret die Beiräte (Abwasserbeirat, KiTa-Beirat) sowie die Delegierten zum Gemeindetag und zum Kulturring. Soll heißt muss, d.h. wenn es genügend weibliche Vertreterinnen gibt, muss die Entsen­dung hälftig erfolgen. Fraglich ist allerdings die Vorgehensweise, wenn die Anzahl der zu Entsendenden ungerade ist. Die tatsächlich Zusammensetzung der Entsendeten hängt letzt­lich jedoch davon ab, inwiefern sich der Personenkreis derer, die entsendet werden können, darüber einig ist. Bezüglich des Urteils soll eine Handreichung des Ministeriums folgen.