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Beschlussprotokoll |
Unabweisbarkeit im Haushaltsrechts
Frage: Herr Köber, Radeland 19 a
Herr Köber fragt, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit eine über- bzw. außerplanmäßige Ausgabe unabweisbar ist.
Antwort: Frau Bruszies
Frau Bruszies teilt dazu mit, dass eine über- bzw. außerplanmäßige Ausgabe dann unabweisbar ist, wenn sie im Zuge einer Aufgabe entsteht, zu deren Ausführung die Gemeinde rechtlich verpflichtet ist oder wenn sie für die Aufrechterhaltung des weiteren Betriebs notwendig wird, etwa wenn das Dach einer Kindertagesstätte undicht wäre.