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Beschlussprotokoll |
Grundsteuer
Bürgermeister Voß teilt mit, dass das Bundesverfassungsgericht die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen für die Grundsteuer in den westdeutschen Bundesländern für verfassungswidrig erklärt hat. Der Gesetzgeber hat bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu treffen. Nach Verkündung einer Neuregelung dürfen die bisherigen Regeln für weitere 5 Jahre, längstens bis zum 31.12.2024 weiter angewandt werden. Die entsprechende Mitteilung des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetags wird der Niederschrift beigefügt.