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Auszug - 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 Gebiet: Eilbergweg 10, Wöhrendamm 57 (Flurstücke 1588, 1787, 1788, 1792, 2187, 2367, 3171, 3172 tlw., 3213, 3214 und 3215 der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) - nördl. Grundschule Wöhrendamm, östl. Wöhrendamm,südl. Eilbergweg und westl. Neuer Postweg; Hier: Beratung und Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken während der Entwurfsauslegungen sowie Satzungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung Großhansdorf Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 26.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:40 Anlass: Sitzung
Raum: Waldreitersaal
Ort: Barkholt 64, 22927 Großhansdorf
VO/2018/136 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 Gebiet: Eilbergweg 10, Wöhrendamm 57 (Flurstücke 1588, 1787, 1788, 1792, 2187, 2367, 3171, 3172 tlw., 3213, 3214 und 3215 der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) - nördl. Grundschule Wöhrendamm, östl. Wöhrendamm, südl. Eilbergweg und westl. Neuer Postweg; Hier: Beratung und Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken während der Entwurfsauslegungen sowie Satzungsbeschluss
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Bau- und Umweltamt Bearbeiter/-in: Kroll, Stefan
 
Beschlussprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Gemeindevertreter Nuppnau verlässt den Sitzungssaal.

 

Einwohnerfragen werden nicht gestellt.

 

rgervorsteher Heinrich erläutert als Vorsitzender des Bau- und Umweltausschusses die Vorlage.

 

 


Beschluss:

 

1.  Die während der öffentlichen Auslegung und der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 7. Änderung des B-Planes 8 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlich­keit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde­vertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a)  berücksichtigt werden die Stellungnahmen von Einwender 1.3 und 2.1

 

b)  teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen keines Einwenders

 

c)  nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von Einwender 1.1,1.2, 1.4, 1.5 und 1.6, 3.1.

 

Die Planwerkstatt Nord, Güster,  wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.  Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die 7. Änderung des B-Planes Nr. 8 für das Gebiet Eilbergweg 10, Wöhrendamm 57 (Flurstücke 1588, 1787, 1788, 1792, 2187, 2367, 3171, 3172 tlw., 3213, 3214 und 3215 der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) - nördl. Grundschule Wöhrendamm, östl. Wöhrendamm, südl. Eilbergweg und westl. Neuer Postweg-, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3.  Die Begründung wird gebilligt.

 

4.  Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB orts-üblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekannt-machung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassen- de Erklärung ins Internet unter der Adresse www.grosshansdorf.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

5)  Der Bürgermeister wird beauftragt, den F-Plan zu berichtigen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 22;

davon anwesend 20; Ja-Stimmen: 20; Nein-Stimmen: 0; Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Herr Nuppnau