|
Beschlussprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Einwohnerfragen werden nicht gestellt.
Gemeindevertreter Bauschke erläutert als Vorsitzender des Hauptausschusses die Vorlage und verweist auf die beschlossene Änderung dahingehend, dass der Städtebauliche Vertrag eine Abrissklausel hinsichtlich des alten Bettenhauses enthält.
Bürgermeister Voß teilt dazu mit, dass in Abhängigkeit der Zustimmung der Geschäftsführung der LungenClinic vorgesehen war, dass der Abriss des alten Bettenhauses spätestens 18 Monate nach Betriebsaufnahme des neuen Bettenhauses erfolgt. Die Geschäftsführung hatte sich hingegen 36 Monate auserbeten. Seitens des Bürgermeisters erfolgt daher der Vorschlag, die Frist auf 24 Monate festzulegen.
Gemeindevertreter Kagel beantragt, den entsprechenden § 4 des Städtebaulichen Vertrages mit einer Strafbewährungsklausel von 50.000 € pro Monat für den Fall zu versehen, dass sich der Abriss des Bettenhauses schuldhaft verzögert.
Beschluss:
Der § 4 des Städtebaulichen Vertrages wird mit einer Strafbewährungsklausel von 50.000 € pro Monat für den Fall versehen, dass sich der Abriss des Bettenhauses schuldhaft verzögert.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 1
Nein-Stimmen: 16
Enthaltungen: 5
Beschluss:
Dem Abschluss des beigefügten Städtebaulichen Vertrages zur Abwälzung der Kosten für die Aufstellung der Bauleitplanung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.17 für das Gebiet Wöhrendamm 80 (LungenClinic) auf den Vorhabenträger wird zugestimmt. Die in § 4 geregelte Frist zum Abriss des alten Bettenhauses nach Betriebsaufnahme des neuen Bettenhauses wird auf 24 Monate festgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 20 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 2 |