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Auszug - 1. Änderung B-Plan 17 Bereich der LungenClinic (Wöhrendamm 80) hier: Abschluss eines Städtebaulichen Vertrags  

Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Großhansdorf Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 26.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:40 Anlass: Sitzung
Raum: Waldreitersaal
Ort: Barkholt 64, 22927 Großhansdorf
VO/2018/121 1. Änderung B-Plan 17 Bereich der LungenClinic (Wöhrendamm 80) hier: Abschluss eines Städtebaulichen Vertrags
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Bau- und Umweltamt Bearbeiter/-in: Kroll, Stefan
 
Beschlussprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Einwohnerfragen werden nicht gestellt.

 

Gemeindevertreter Bauschke erläutert als Vorsitzender des Hauptausschusses die Vorlage und verweist auf die beschlossene Änderung dahingehend, dass der Städtebauliche Vertrag eine Abrissklausel hinsichtlich des alten Bettenhauses enthält.

 

rgermeister Voß teilt dazu mit, dass in Abhängigkeit der Zustimmung der Geschäfts­hrung der LungenClinic vorgesehen war, dass der Abriss des alten Bettenhauses spätes­tens 18 Monate nach Betriebsaufnahme des neuen Bettenhauses erfolgt. Die Geschäfts­hrung hatte sich hingegen 36 Monate auserbeten. Seitens des Bürgermeisters erfolgt daher der Vorschlag, die Frist auf 24 Monate festzulegen.

 

Gemeindevertreter Kagel beantragt, den entsprechenden § 4 des Städtebaulichen Vertrages mit einer Strafbewährungsklausel von 50.000 € pro Monat für den Fall zu versehen, dass sich der Abriss des Bettenhauses schuldhaft verzögert.

 

 

Beschluss:

 

Der § 4 des Städtebaulichen Vertrages wird mit einer Strafbewährungsklausel von 50.000 € pro Monat für den Fall versehen, dass sich der Abriss des Bettenhauses schuldhaft verzö­gert.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:   1

Nein-Stimmen: 16

Enthaltungen:    5

 

 


Beschluss:

 

Dem Abschluss des beigefügten Städtebaulichen Vertrages zur Abwälzung der Kosten für die Aufstellung der Bauleitplanung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.17 r das Gebiet hrendamm 80 (LungenClinic) auf den Vorhabenträger wird zugestimmt. Die in § 4 geregelte Frist zum Abriss des alten Bettenhauses nach Betriebsaufnahme des neuen Betten­hauses wird auf 24 Monate festgelegt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

  0

Enthaltungen:

  2