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Auszug - Bebauungsplan 48 für das Gebiet: Eilbergweg 22, 22 a, 26, 28, 30 und 32 (Flurstücke 2731 und 3199 tlw. der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) - nördlich Waldreiterweg, östlich U-Bahn, südlich Eilbergweg, westlich Hoisdorfer Landstraße / Waldreiterweg -: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Bau- und Umweltausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 20.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:44 Anlass: Sitzung
Raum: Waldreitersaal
Ort: Barkholt 64, 22927 Großhansdorf
VO/2021/778-06 Bebauungsplan 48 für das Gebiet: Eilbergweg 22, 22 a, 26, 28, 30 und 32 (Flurstücke 2731 und 3199 tlw. der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) - nördlich Waldreiterweg, östlich U-Bahn, südlich Eilbergweg, westlich Hoisdorfer Landstraße / Waldreiterweg -: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
  Bezüglich:
VO/2021/778
Federführend:Bau- und Umweltamt Bearbeiter/-in: Kroll, Stefan
 
Beschlussprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vortrag Stadtplaner 20.12.2022 (13701 KB)      

Einwohnerfragen werden nicht gestellt.

 

Herr Sell (Clausen-Seggelke), Herr Martens und Herr Schubert (beide Erste Projekt Großhansdorf) verdeutlichen mit einer Präsentation, die diesem Tagesordnungspunkt als Anlage beigefügt ist, warum eine erneute Entwurfsauslegung erforderlich ist.

Während der Entwurfsauslegung vom 18.10.2022 bis zum 21.11.2022 wurde von der Einsichtnahmemöglichkeit im Rathaus nicht Gebrauch gemacht. Stellungnahmen erfolgten von den Trägern öffentlicher Belange und dem Rechtsvertreter einer Eigentümerin.

Folgende Punkte wurden zu dem am 06.10.2022 von der Gemeindevertretung beschlossenen Entwurf angepasst oder geändert:

 

Planzeichnung:

  1. Teich wird zu „Wasserflächen (Regenrückhaltebecken)
  2. Darstellung gartenhistorischer Bereiche als Grünflächen
  3. Nachrichtliche Darstellung 30m Waldabstand
  4. Anpassung Grenze des Landschaftsschutzgebietes, keine Entlassung von den im Bebauungsplan als Grünflächen festgesetzten Bereichen aus dem LSG vorgesehen.

 

Ehemalige Waldbäume werden als Einzelbäume erhalten. Eine parkähnliche Pflege soll das Zusammenwachsen mit dem Wald verhindern.

 

Die Flächen Eilbergweg 24 und die Fläche Eilbergweg 28/30 müssen aus dem ursprünglichen Plangeltungsbereich ausgeklammert werden, da die notwendigen 30 m tiefen Waldabstände, die Voraussetzung für die Festsetzung neuer überbaubarer Flächen sind, nicht realisiert werden können. Die Gebäude auf den beiden Flächen genießen weiterhin Bestandschutz, dies gilt auch für den reduzierten Waldabstand, so dass energetische Sanierungen (z.B. Außenwanddämmung) vorgenommen werden können. Eilbergweg 24 wird aufgrund der etwas abgelegenen und vom Wald umfassten Lage künftig nach § 35 BauGB zu beurteilen sein, Eilbergweg 28/30 wegen der Einbettung in den B-Plan 48 – so wie bisher - nach § 34 BauGB.

 

Die erneute Auslegung der Entwurfsunterlagen ist ab Ende Januar 2023 vorgesehen.

 


Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden erneuten Entwurfs- und Aufstellungsbeschluss:

 

Für die Gemeindevertretung:

Die Gemeindevertretung fasst folgenden erneuten Entwurfs- und Aufstellungsbeschluss:

 

1.Der Entwurf des Bebauungsplans 48 für das Gebiet Eilbergweg 22, 22 a, 26 und 32 (Flurstück 3199 tlw. der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) - nördlich Waldreiterweg, östlich U-Bahn, südlich Eilbergweg, westlich Hoisdorfer Landstraße / Waldreiterweg - und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen inkl. des geänderten Plangeltungsbereiches gebilligt.

 

3.Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 9;

davon anwesend: 9; Ja-Stimmen: 9; Nein-Stimmen: 0; Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig