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Auszug - Mitteilung: Raumbedarfsmeldung des Emil-von-Behring-Gymnasiums  

Sitzung der Schulverbandsversammlung Großhansdorf
TOP: Ö 11.1
Gremium: Schulverbandsversammlung Großhansdorf Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 24.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 19:58 Anlass: Sitzung
Raum: Waldreitersaal
Ort: Barkholt 64, 22927 Großhansdorf
 
Beschlussprotokoll
Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Schreiben von Herrn Weis vom 18.03.2022 (1084 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Schreiben von Herrn Weis vom 22.03.2022 (1477 KB)      

Schulverbandsvorsteher Voß berichtet vom akuten Raumbedarf am Emil-von-Behring-Gymnasium (EvB), das überraschend 4 weitere Räume ab dem Schuljahr 2022/23 benötigt.

Die Schulentwicklungsplanung war in diesem Punkt nicht aussagekräftig.

Vor einigen Jahren bestand mit 900-950 SchülerInnen keine Raumnot am EvB, während aktuell mit den etwa 750 SchülerInnen der vorhandene Raum nicht mehr reichen soll.

 

Herr Weis nimmt dazu Stellung und führt steigende SchülerInnenzahlen am EvB auf das zunehmende Ansehen der Schule im Einzugsgebiet zurück.

r die 5. Klassen im Schuljahr 2022/23 wurden 138 SchülerInnen angemeldet, wodurch 5-zügig eingeschult wird.

Ab einer SchülerInnenanzahl von 145 müssten 6 Parallelklassen eingeschult werden.

Durch zugezogene SchülerInnen muss der zukünftige 7.Jahrgang im Schuljahr 2022/23 von 4- auf 5-zügig erweitert werden.

Auch durch die neue Oberstufenverordnung, die zukünftig das Angebot von 5 statt 4 Profilen vorsieht, entsteht weiterer Raumbedarf.

Der jetzige 8. Jahrgang wird als erster Jahrgang wieder nach 9 Jahren am Gymnasium (G9) das Abitur absolvieren. Auch dadurch wird ab dem Schuljahr 2026/27 ein ganzer Jahrgang mehr die Schule besuchen.

Momentan nutzt das EvB 37 Räume, benötigt im nächsten Schuljahr 40 Räume und ab dem Schuljahr 2026/27 44 Räume.

Zum Schuljahr 2022/23 wird Informatik für SchülerInnen der 7. und 8. Klassen in Schleswig-Holstein zum Pflichtfach. Für dieses Fach wird die Einrichtung eines Informatikraums am EvB erforderlich sein.

Auf Nachfrage, warum trotz der Nutzung mobiler Endgeräte für den Informatik-Unterricht ein zusätzlicher Raum erforderlich wird, informiert Herr Weis, dass die Programmierung nicht an Tablets möglich ist, sondern an festen Rechnern durchgeführt werden muss.

Frau Pieper ergänzt, dass die Vorgabe des Pflichtfaches Informatik auch für die Friedrich-Junge-Schule greift und somit auch hier ein Informatikraum benötigt wird.

 

Zur Beantwortung der Frage, warum die Räume vor einigen Jahren noch für die Beschulung einer größeren SchülerInnenanzahl reichte, führt Herr Weis das heute größere Kursangebot in der Oberstufe auf.

Inzwischen wurde der Klassenteiler herabgesetzt, wodurch nur noch weniger SchülerInnen in einer Klasse unterrichtet werden dürfen.

Darüber hinaus müssen inzwischen mehr individuelle Angebote erfüllt werden.

 

Schulverbandsvorsteher Voß informiert, dass der Schulverband versuchte, die SchülerInnenzahlen am EvB zu reduzieren, indem die Anmeldungen von Viertklässlern aus den Gemeinden Stapelfeld und Brunsbek am EvB für das kommende Schuljahr zunächst nicht angenommen wurden. Nach dem Widerspruch der Eltern beim Bildungsministerium des Landes Schleswig-Holstein wurde dort jedoch entschieden, dass die Anmeldungen dieser SchülerInnen vom EvB anzunehmen sind.    

 

Auf Nachfrage der SchulverbandsvertreterInnen legt Herr Weis dar, dass für die Beschulung der zukünftigen SchülerInnenzahlen genügend Lehrkräfte vorhanden sind, da drei neue Planstellen ausgeschrieben werden dürfen.

Im Kabinettsystem teilen sich teilweise 2 Lehrkräfte einen Raum, wodurch sich das System im Zusammenhang mit der Raumnot positiv auswirkt.

 

Zur Entwicklung der SchülerInnenzahlen an anderen weiterführenden Schulen teilt Schulverbandsvorsteher Voß mit, dass die Friedrich-Junge-Schule erstmalig 4-zügig einschult. Der Stormarnschule liegen für das Schuljahr 2022/23 die Anmeldungen von 52 neuen FünftklässlerInnen vor.

 

Schulverbandsvorsteher Voßchte sich aktuell noch nicht festlegen, wo die vom EvB benötigten Räume entstehen könnten.

Gleichzeitig ist zu klären, wie eine sinnvolle Übergangslösung geschaffen werden kann.

 

Bei Fragen seitens der SchulverbandsvertreterInnen oder der GemeindevertreterInnen bietet Schulverbandsvorsteher Voß sich, Herrn Gruß oder die Schulleitungen als Ansprechpartner an.

 

Auf die Schreiben des Schulleiters des Emil-von-Behring-Gymnasiums Herrn Weis vom 18.03.2022 und 22.03.2022 wird verwiesen. Sie liegen dieser Niederschrift als Anlage 1 und 2 bei.