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Beschlussprotokoll |
Frau Bruszies teilt mit, dass im Rahmen der Grundsteuerreform alle Grundeigentümer im 3. Quartal 2022 angeschrieben und aufgefordert werden, eine Erklärung zum Bodenrichtwert und der Nettokaltmiete des Gebäudes abzugeben.
Bei Hauseigentum wird eine Schätzung der Nettokaltmiete vorgenommen.
Es erfolgt keine Meldung der Messbeträge mehr an die Verwaltung. Für den Datenaustausch mit der Finanzverwaltung wird das Verfahren ELSTER-Transfer genutzt.
Bürgermeister Voß betont, dass die Gemeinden durch die Reform keine Mehreinnahmen generieren sollen, sondern bei Bedarf eher den Hebesatz reduzieren müssten.