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Auszug - Änderung der Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Benutzung und die Erhebung von Beiträgen für die Benutzung der gemeindeeigenen Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungssatzung) vom 07.12.2020  

Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeindevertretung Großhansdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 09.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 23:03 Anlass: Sitzung
Raum: Waldreitersaal
Ort: Barkholt 64, 22927 Großhansdorf
VO/2021/896-02 Änderung der Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Benutzung und die Erhebung von Beiträgen für die Benutzung der gemeindeeigenen Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungssatzung) vom 07.12.2020
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
  Bezüglich:
VO/2021/896
Federführend:Amt für soziale Angelegenheiten und Kindertagesstätten Bearbeiter/-in: Junghans, Sonja
 
Beschlussprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Apel führt in das Thema ein, bezieht sich dabei auf die Vorlage VO/2021/893-01 und erläutert die Änderungen in der KiTa-Satzung zu den folgenden Themen:

  • Die Präambel.
  • Der Elternbeitrag für die Mittagsverpflegung in den Kindertageseinrichtungen beträgt ab 01.01.2022 monatlich 80,-€ und wird jährlich angehoben um 10,-€ monatlich, bis ein Kostendeckungsgrad von 100% erreicht ist.
  • Der Antrag der Leitungen der gemeindeeigenen KiTas auf Neuregleung der Schließtage wurde im Beirat abgelehnt.
  • Die Änderung der Elternbeiträge für die Betreuung in Krippengruppen (§16 Abs.2 Nr.1)
  • Die Eröffnung einer weiteren Krippengruppe mit einer vorgesehenen Betreuungszeit von 8.00-15.00 Uhr.

 

Einwohnerfrage:

 

Herr Mädlin, wohnhaft im Wöhrendamm 54, regt an, bei der Kalkulation der Elternbeiträge mehr Rücksicht auf Familien mit geringerem Budget zu nehmen.

 

Herr Wemmel fragt, warum die Betreuungszeiten der neuen Krippengruppe weiterhin damit begründet werden, dass zu anderen Zeiten kein KiTa-Personal zu Verfügung steht, obwohl dieses inzwischen vorhanden ist.

Herr Wemmel möchte außerdem wissen, warum keine Anpassung dahingehend erfolgt, dass Kern- und Randzeitgruppen mit geringerem Personalbetreuungsschlüssel eingerichtet werden.

rgermeister Voßlt den Vorschlag für eine gute Idee und sagt zu, dass die Gemeinde sich mit dieser Anregung befassen wird.

 

 

 

 


Beschluss:

Dem der Vorlage als Anlage beigefügten Entwurf über die 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Benutzung und die Erhebung von Beiträgen für die Benutzung der gemeindeeigenen Kindertageseinrichtungen

(Kindertageseinrichtungssatzung) wird incl. der beschlossenen Änderungen zugestimmt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und amtlich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig