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Auszug - Elternbeiträge für die Mittagsverpflegung in den Kindertageseinrichtungen  

Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Großhansdorf Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 09.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 23:03 Anlass: Sitzung
Raum: Waldreitersaal
Ort: Barkholt 64, 22927 Großhansdorf
VO/2021/893-01 Elternbeiträge für die Mittagsverpflegung in den Kindertageseinrichtungen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
  Bezüglich:
VO/2021/893
Federführend:Amt für soziale Angelegenheiten und Kindertagesstätten Bearbeiter/-in: Junghans, Sonja
 
Beschlussprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Apel führt in das Thema ein, nimmt Bezug auf die Vorlage VO/2021/893 und beschreibt die bisherige Kalkulation der Elternbeiträge der Mittagsverpflegung, die die Kosten des Caterers und die Kosten für die Hauswirtschaftskräfte der Kindertageseinrichtungen zugrunde legt.

Darauf basierend wurde auf der letzten Sitzung des KiTa-Beirats einem monatlichen Elternbeitrag für die Mittagsverpflegung in den KiTas i.H.v. 70,-€ zugestimmt.

Auf der letzten Sitzung des Sozialausschusses wurde darüber beraten und ein Elternbeitrag i.H.v. 80,-€ beschlossen, der monatlich ab 01.01.2022 gilt und in den folgenden Jahren schrittweise bis zur Kostendeckung angepasst wird.

In der Vorlage wird die Kostendeckung ab einem Betrag i.H.v. 105,35€ angenommen. Frau Apel informiert, dass dieser Betrag auf 99,49€ korrigiert werden muss.

 

Einwohnerfrage:

 

Herr Wemmel, wohnhaft in der Hoisdorfer Landstraße 25b, berichtet, dass die Eltern nicht das Mitspracherecht erhalten haben, das ihnen gemäß §32 KiTa-Gesetz zugestanden hätte.

rgermeister Voß weist darauf hin, dass hier eine kommunalpolitische Entscheidung vorliegt. Nach der Beratung im Beirat -incl. der Elternvertretungen- ist eine erneute Anhörung nicht noch einmal erforderlich. Der §32 des KiTa-Gesetzes ist damit erfüllt.

 

Nach der Aussprache beantragt Herr Pieck, zu dem Elternbeitrag zur Mittagsverpflegung i.H.v. 70,00 € zurückzukehren.

 

 

 

 

 

Beschluss 1:

Der Elternbeitrag für die Mittagsverpflegung in den gemeindeeigenen Kindertageseinrichtungen bleibt ab 01.01.2022 bei 70,00 €.
 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

3

Nein-Stimmen:

18

Enthaltungen:

0

 


Beschluss 2:

Der Elternbeitrag für die Mittagsverpflegung in den gemeindeeigenen Kindertageseinrichtungen wird ab 01.01.2022 auf 80,00 € monatlich erhöht. Zudem erfolgt eine jährliche Anhebung um 10,00 € monatlich, bis ein Kostendeckungsgrad von 100 % erreicht ist.

 

Die freien Träger der Großhansdorfer Kindertageseinrichtungen werden aufgefordert, diese Regelung zu übernehmen.


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

18

Nein-Stimmen:

3

Enthaltungen:

0