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Beschlussprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
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Anlagen: | |||||
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1 | Anlage GV_09.12.21_HH22_Satzung_End (54 KB) |
Bürgermeister Voß informiert vorab darüber, dass noch kein Förderbescheid zum barrierefreien Umbau der Haltestellen vorliegt.
Bezüglich der Straßenreinigungsgebühren (Haushaltsstelle 6750.11000, SAVO 2022) wurde, auf Nachfrage bei der Gesellschaft für Kommunalberatung und Kommunalentwicklung mbH, die Neuberechnung noch nicht erstellt. Deshalb spricht Bürgermeister Voß die Empfehlung aus, den bisherigen Ansatz i.H.v. 51.000,-€ zunächst beizubehalten, weist aber darauf hin, dass dieser sich noch verändern kann.
Herr Kehl führt in das Thema ein, berichtet über die Finanzierung des Haushalts über die Entnahme aus der Rücklage i.H.v. 2.235.000,-€ und die geplante Aufnahme eines Kredits i.H.v. 113.000,-€
Die November-Steuerschätzung prognostiziert diverse Mehreinnahmen.
Von Bund und Land wurde die Zahlung einer Corona-Entschädigung an die Kommunen für die nicht erhaltenen Einkommensteuer-Anteile durch die Pandemie avisiert.
Insgesamt steht somit voraussichtlich ein zusätzlicher Betrag für 2022 i.H.v. 600.000-700.000,-€ zur Verfügung, der die Kreditaufnahme i.H.v. 113.000,-€ überflüssig machen würde.
In der Aussprache fordern die Fraktionen dazu auf, weiterhin kritisch zu hinterfragen, ob die beeinflussbaren Ausgaben im Haushalt vertretbar sind.
Beschluss 1:
Der im Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 ausgewiesene Vollzeitstelle im Bau- und Umweltamt (Klimaschutzmanager/in) wird –vorbehaltlich der Förderung- zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 22 |
Nein-Stimmen: | 1 |
Enthaltungen: | 0 |
Beschluss 2:
Die Gemeindevertretung beschließt aufgrund der Entwürfe zur Haushaltssatzung, zum Haushaltsplan mit Anlagen und zum Investitionsprogramm:
1. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 22.371.000 €
in der Ausgabe auf 22.371.000 €
und
im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 3.017.800 €
in der Ausgabe auf 3.017.800 €
festgesetzt.
2. Es werden festgesetzt:
1. | der Gesamtbetrag der Kredite auf | 99.900 € |
2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 550.000 € |
3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 750.000 € |
4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 89,05 Stellen |
3. Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. | Grundsteuer A für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe | 350 v. H. |
2. | Grundsteuer B für die Grundstücke | 350 v. H. |
3. | Gewerbesteuer | 315 v. H. |
4. Das Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2021 - 2025 wird beschlossen.
5. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und
Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der
Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeinde-
ordnung erteilen kann, beträgt 10.000 EUR.
6. Der Stellenplan für den Haushalt 2022 wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 22 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 1 |