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Beschlussprotokoll |
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Anlagen: | |||||
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1 | Anlage_GV_ Unerhebliche_Eilentscheid2021. (40 KB) |
Bürgermeister Voß berichtet von der pandemiebedingten Kompensationszahlung i.H.v. 61.105,69 €. Gemäß § 59 Abs. 2 KiTaG erfolgt eine Erstattung der Gebührenausfälle aufgrund Corona an die freien Träger und eine Rückerstattung durch das Land.
Für den neuen LKW des Bauhofs waren technische Anpassungen der vorhandenen Aufbauten i.H.v. 27.456,02 € erforderlich.
Aus unerwarteten Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer resultieren Mehrausgaben bei der Umlage i.H.v. 19.044,00 €.
Aufgrund von mehr auswärtig betreuten Kindern erhöht sich der Refinanzierungsanteil im Rahmen des Standard-Qualitäts-Kosten-Modells (SQKM) um 16.518,56 €.