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Auszug - Änderung der Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Benutzung und die Erhebung von Beiträgen für die Benutzung der gemeindeeigenen Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungssatzung) vom 07.12.2020  

Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 15.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:54 Anlass: Sitzung
Raum: Waldreitersaal
Ort: Barkholt 64, 22927 Großhansdorf
VO/2021/896 Änderung der Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Benutzung und die Erhebung von Beiträgen für die Benutzung der gemeindeeigenen Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungssatzung) vom 07.12.2020
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Amt für soziale Angelegenheiten und Kindertagesstätten Bearbeiter/-in: Junghans, Sonja
 
Beschlussprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Vorsitzende erläutert die Satzung und die beantragte Änderung.

 

Herr Dr. Maas beantragt eine Lüftungsunterbrechung. Die Sitzung wird von 20:13 Uhr bis 20:20 Uhr unterbrochen.

 

In der Aussprache wird besonders der Antrag der KiTa-Leitungen auf Änderung des § 7, Abs. 11 Nr. 4 und 5 diskutiert. Es besteht Einigkeit darüber, dass

  • Fortbildungstage wichtig sind
  • der gesetzlich vorgegebene Rahmen von 20 Tagen im Jahr gegeben ist und
  • die Fortbildungsmaßnahmen auch Motivation und Anreiz darstellen

 

r die FDP-Fraktion beantragen Herr Pieck und für die CDU-Fraktion Herr Dr. Maas dem Antrag der KiTa-Leitungen und der einstimmigen Empfehlung des KiTa-Beirats nicht zu folgen und den Antrag abzulehnen.

 

Die Vorsitzende lässt über die Änderungen der jeweiligen §§ einzeln abstimmen.

 

Beschluss 1:

Die Präambel wird, wie in der Vorlage beschrieben geändert.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Beschluss 2:

Die Änderung des § 7 Abs. 11 erfolgt gemäß Antrag der KiTa-Leitungen:

 

Nr.4 Tage für Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen sowie gesetzlich vorgeschriebene Schulungen,

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

5

Enthaltungen:

0

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

Beschluss 3:

Die Änderung des § 7 Abs. 11 erfolgt gemäß Antrag der KiTa-Leitungen:

 

Nr.5 gegebenenfalls aus sonstigen Gründen

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

5

Enthaltungen:

0

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

Beschluss 4:

Herr Pieck beantragt, die Zeile „Mittagessen“ in der Anlage zu § 16 getrennt abzustimmen.

 

Der § 16 Abs. 2 Nr. 1 wird wie folgt geändert:

 

Der Elternbeitrag beträgt monatlich

  1. r die Betreuung in der Krippe je wöchentlicher Betreuungsstunde 5,80€.

 

Gemäß der Anlage zu § 16 in der Vorlage VO/2021/896 beträgt der monatliche Elternbeitrag für die Dreivierteltagsbetreuung 203,-€ und für die Ganztagsbetreuung 284,-€.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Der Elternbeitrag für die Mittagsbetreuung beläuft sich auf 80,-€ im Monat.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

 8

Nein-

Stimmen

 1

Enthaltungen:

 0

 


Beschluss 5:

Gemäß der Anlage zu § 6 Abs. 2 in der Vorlage VO/2021/896 entsteht eine weitere Krippengruppe mit der Betreuungszeit von 8.00-15.00 Uhr.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig