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Auszug - Zustimmung zum Haushalts- und Stellenplan 2022 der KiTas "Vogt-Sanmann-Weg" und "Bei den Rauhen Bergen", Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost (KGV)  

Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 25.10.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:20 Anlass: Sitzung
Raum: Waldreitersaal
Ort: Barkholt 64, 22927 Großhansdorf
VO/2021/885 Zustimmung zum Haushalts- und Stellenplan 2022 der KiTa's "Vogt-Sanmann-Weg" und "Bei den Rauhen Bergen", Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost (KGV)
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Amt für soziale Angelegenheiten und Kindertagesstätten Bearbeiter/-in: Junghans, Sonja
 
Beschlussprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Kosten für die Mittagsverpflegung in allen Großhansdorfer KiTas soll identisch sein.

Ab 1.1.2021 wurde dieser Betrag, der sich aus Caterer-Kosten und anteiligen Kosten für das Hauswirtschafts-Personal zusammensetzt, in den gemeindeeigenen KiTas auf 70,-€ erhöht.

In den kirchlichen KiTas hat diese Erhöhung nicht stattgefunden.

 

Herr Pieck schlägt vor, auch auf die privaten Träger einzuwirken, die Berechnungstage für die Mittagsverpflegung pro Jahr einheitlich zu gestalten.

 

Herr Ihly möchte wissen, wie die kommunalen KiTas mit Personal ausgestattet werden und bittet um einen Vergleich mit den kirchlichen KiTas.

Herr Pieck bittet ergänzend um den Vergleich mit privaten Trägern.

rgermeister Voß sagt Klärung zu.

 

Die SPD-Fraktion stellt folgenden Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

Antrag:

Der KGV wird gebeten, bis spätestens 01.11.2021 gem. § 6, Abs. 2 Finanzierungsvereinbarung folgende Nachweise zu erbringen:

  • Über die It. Gesetz definierte Standardqualität hinaus, die Personalkosten für Zweitkräfte mit dem Berufsbild Erzieher/in, sofern diese Stellen nachweislich nicht mit Sozialpädagogischen Assistenten/innen besetzt werden können. Der Nachweis gilt für die zum 01.01.2021 bereits in der Kindertageseinrichtung Beschäftigten als bereits vorgelegt.

 

Zu Haushaltsstelle „Aufwand Mittagsverpflegung":

  • Der KGV wird gebeten, eine genaue Preiskalkulation für die Verpflegung vorzulegen.

Zu Haushaltsstelle „Aufwand für Erstattung von Verwaltungsleistungen":

  • Gem. Finanzierungsvereinbarung § 6 (8) wird „bei der Beschäftigung von Verwaltungspersonal für die Kindertageseinrichtungen ein Wochenstundenumfang als angemessen anerkannt, der in dem von der Gemeinde nach § 5, Abs. 2 zugestimmten Stellenplan hierfür insgesamt für beide Kindertageseinrichtungen ausgewiesen ist".
     

Im Stellenplan sind für beide KiTas 3,2 Wochenstunden (Kosten insgesamt € 5.600,00) ausgewiesen.
 

r die im Haushaltsplan unter der Kostenstelle 69111 genannten Personalkosten Leitung/Trägeraufgaben in Höhe von € 11.100 KiTa VSW und € 13.200 KiTa BRB, insgesamt € 24.300,00 gibt es keine anerkannte Grundlage gem. Finanzierungsvereinbarung.

Zu Haushaltsstelle „Erstattung Verpflegung Kinder“:

  • Der KGV wird gebeten, die Kosten für das Mittagessen pro Kind bereits zum 01.01.2022 (statt wie vorgesehen zum 01.08.2022) zu erhöhen.

 

Herr Pieck stellt folgenden Antrag:

Zu Haushaltsstelle „Instandhaltung Gebäude aus Rücklagen“ (für Erneuerung WLAN):

Antrag:Der KGV wird gebeten, die genaue Preiskalkulation für die Erneuerung des WLANs vorzulegen, auch, wenn diese Position aus Rücklagen finanziert wird.“

 

Der KGV wird um Stellungnahme bis zum 01.11.2021 gebeten.

 

Die endgültige Beschlussfassung erfolgt nach Beantwortung der o.a. Fragen.

 


Beschluss:


Abstimmungsergebnis: einstimmig