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Beschlussprotokoll |
Bürgermeister Voß teilt mit, dass Herr Pump die offenen Punkte in der Jahresrechnung der Lebenshilfewerk Stormarn gGmbH klären konnte.
Die Abweichung zwischen den Elternbeiträgen im Plan und Ist begründet die Lebenshilfewerk Stormarn gGmbH wie folgt:
- Im Plan wird nur der Elternbeitrag geplant. Es wird also nicht zwischen Elternbeitrag
und Sozialstaffel differenziert. Im Ist sind die Werte der Elternbeiträge und Sozialstaffel für einen
Vergleich dann zu addieren.
Die Abweichung beträgt daher insgesamt ca. 27 %.
- Im Plan waren bereits Elternbeiträge für Kinder mit Behinderung enthalten. Die Beitragspflicht
für Kinder mit Behinderung wurde dann aber auf den 01.01.2021 verschoben.
- Bei der Planung ab August wurde der Abzug gem. § 40 KiTaG noch nicht berücksichtigt, der
besagt, dass von den Einnahmen nur 93 % in Krippen-/Integrationsgruppen und 96 % in Elementargruppen
zu realisieren sind.
- Im Plan waren bei den Einnahmen auch Randzeiten (Früh- und Spätdienst) berücksichtigt.
- Die fünfte Gruppe (Elementargruppe) nahm Anfang 2020 ihren Betrieb auf. Diese Gruppe füllte
sich erst im Jahresverlauf.
Die in der Sitzung des Sozialausschusses vom 17.05.2021 erbetenen zusätzlichen Positionen
werden zukünftig von der Lebenshilfe berücksichtigt und ausgewiesen.