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Beschlussprotokoll |
Herr Basler weist darauf hin, dass bislang nur die Mitglieder eines Ausschusses die Unterlagen zu den nichtöffentlichen Sitzungsteilen erhalten und erfragt, ob es möglich sei, auch die stellvertretenden Mitglieder einzubeziehen.
Herr Gruß berichtet, dass laut Geschäftsordnung auch die stellvertretenden Ausschussmitglieder sowie die Schulverbandsvertreter/-innen, die nicht Mitglied eines Ausschusses sind, die Unterlagen auch zu den nichtöffentlichen Sitzungsteilen erhalten. Fraglich ist jedoch, ob auch die stellvertretenden Schulverbandsvertreter/-innen, die weder Mitglied noch stellvertretendes Mitglied eines Ausschusses sind, Unterlagen zu den nichtöffentlichen Sitzungsteilen erhalten dürfen. Eine konkrete Aussage dazu trifft weder das Gesetz zur kommunalen Zusammenarbeit noch die Gemeindeordnung. Es handelt sich nach einem Kommentar um eine Grauzone.
Der Schulverbandsvorsteher hat entschieden, dass zukünftig auch die stellvertretenden Schulverbandsvertreter/-innen, die weder Mitglied noch stellvertretendes Mitglied eines Ausschusses sind, auch Unterlagen zu den nichtöffentlichen Sitzungsteilen erhalten. Eine entsprechende Regelung wird in die Geschäftsordnung bei Gelegenheit aufgenommen. .