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Auszug - Aufstellung eines Bebauungsplanes zur 2. vereinfachten Änderung des B-Planes 28; Gebiet: Nördlich Sieker Landstraße, westlich Schulzentrum / Sportplatz, südlich Plaggenkamp, östlich U-Bahnlinie (Barkholt 1b, 1c, 3, 5, 6, 6a, 7, 8, 8 a, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 16a, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 2 a, 30, 31, 33, 35, 37, 39, 31, 33, 35, 37, 39, 41, 42, 43, 44, 46, 48, Plaggenkamp 2, 2a sowie Flurstück 3216 der Flur I der Gem. Schmalenbeck) hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Bau- und Umweltausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 15.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:32 Anlass: Sitzung
Raum: Waldreitersaal
Ort: Barkholt 64, 22927 Großhansdorf
VO/2020/569 Aufstellung eines Bebauungsplanes zur 2. vereinfachten Änderung des B-Planes 28; Gebiet: Nördlich Sieker Landstraße, westlich Schulzentrum / Sportplatz, südlich Plaggenkamp, östlich U-Bahnlinie (Barkholt 1b, 1c, 3, 5, 6, 6a, 7, 8, 8 a, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 16a, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 2 a, 30, 31, 33, 35, 37, 39, 31, 33, 35, 37, 39, 41, 42, 43, 44, 46, 48, Plaggenkamp 2, 2a sowie Flurstück 3216 der Flur I der Gem. Schmalenbeck)
hier: Aufstellungsbeschluss
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Bau- und Umweltamt Bearbeiter/-in: Kroll, Stefan
 
Beschlussprotokoll
Beschluss

Einwohnerfragen liegen nicht vor.

 

Herr Kroll erläutert die vorgesehene 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28.

 

Der Vorsitzende erteilt den Fraktionen nacheinander das Wort.

 

Frau Rautenberg beantragt, dass die für die Bindung für Bepflanzung festgesetzten Flächen  die Rasenflächen um Blühwiesen ergänzt wird.

Frau Estorff stimmt der 2. Änderung des B-Planes zu, um die Festsetzung des durchgängigen Pflanzstreifens zu heilen.

Herr Pieck bittet um eine Aufnahme in den Textteil, dass Einfriedigungen bis zu einer bestimmten Höhe zulässig sind. Herr Kroll erläutert, dass Einfriedigungen bis zu einer Höhe von 1,50 m gem. § 63 Abs. 1 Nr.7 b der Landesbauordnung genehmigungsfrei sind. Über die Festsetzung dieses Mes besteht Einvernehmen.

 


Beschluss:

 

  1. Der B-Plan Nr. 28 für das Gebiet nördlich Sieker Landstraße, westlich Schulzentrum/Sportplatz, südlich Plaggenkamp, östlich U-Bahnlinie (Barkholt, 1b, 1c, 3, 5, 6, 6a, 7, 8, 8 a, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 16a, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 2 a, 30, 31, 33, 35, 37, 39, 31, 33, 35, 37, 39, 41, 42, 43, 44, 46, 48, Plaggenkamp 2, 2a sowie Flurstück 3216 der Flur I der Gem. Schmalenbeck) soll geändert werden. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

Überarbeitung der textlichen Festsetzung Nr. 2 hinsichtlich der Zulässigkeit von Einfahrten, Stellplätzen und Grundstückseinfriedungen in zwei parallel zum Barkholt verlaufenden Geländestreifen, für die Bindungen für Bepflanzungen festgesetzt sind.

 

Der Antrag mit Ergänzung der Blühwiesen sowie die Einfriedigung mit einer Höhe bis zu 1,50 m ist bei der 2. Änderung des B-Plans Nr. 28 zu berücksichtigen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll die Planwerkstatt Nord in Güster, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ebenfalls die Planwerkstatt Nord in Güster beauftragt werden.
  3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 3 Abs. 1 wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
  5. Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 9;

davon anwesend: 9; Ja-Stimmen: 7; Nein-Stimmen: 0;

Stimmenthaltungen: 2

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.