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Auszug - Kita-Reform 2020 hier: Weiteres Vorgehen  

Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 11.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Waldreitersaal
Ort: Barkholt 64, 22927 Großhansdorf
VO/2020/577 Kita-Reform 2020
hier: Weiteres Vorgehen
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Amt für soziale Angelegenheiten und Kindertagesstätten Bearbeiter/-in: Junghans, Sonja
 
Beschlussprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 FDP Fragenkatalog (134 KB)      

Anmerkung der Verwaltung: Der Fragenkatalog der FDP wird zusammen mit den Antworten der Verwaltung dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.

 

 

Frau Apel verweist auf die Vorlage. Herr Pump führt in die Vorlage ein.

Herr Voß informiert, dass die Gebühr für die Kinderbetreuung in den KiTas und in den Grundschulen im Juni 2020 den Eltern ebenfalls erstattet, bzw. nicht eingezogen wird. Die Erstattung in den KiTas erfolgt immer für einen vollen Monat, in den Schulen immer von der Mitte bis zur Mitte eines Monats.

 

Es folgt eine allgemeine Aussprache und Fragen werden beantwortet.

1. Was wird die KiTa-Reform die Gemeinde kosten?
Die Ergebnisse werden auf Basis des aktuellen Prognose-Rechners in KW21 / KW22 berechnet und vorliegen.

 

2. Welche Qualitätsstandards werden in den gemeindlichen KiTa´s übererfüllt?
Wird erst im nächsten Step beantwortet werden können.

 

3. Für die Umsetzung der KiTa-Reform wird ein strukturierter Zeitplan gewünscht.

 


 

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, Verhandlungen mit den freien Trägern der Kindertagesstätten aufzunehmen und die Finanzierungsvereinbarungen wie folgt zu ergänzen/ändern:

 

1. Die Elterngebühren werden auf die gesetzlich maximal zulässige Höhe gedeckelt.
2. Die Verwendung der Kita-Datenbank wird verbindlich vorgeschrieben     (Verwaltungssystem und Elternportal). Sollten die freien Träger diese nicht nutzen, haben sie die ggf. ausfallenden Einnahmen durch die gekürzten Betriebskostenzuschüsse selbst zu tragen.

 


 

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig