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Auszug - Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Benutzung und die Erhebung von Beiträgen für die Benutzung der gemeindeeigenen Kindertagesstätten (Kindertageseinrichtungssatzung)  

Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 10.03.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Rathaus
Ort: Barkholt 64, 22927 Großhansdorf
VO/2020/559 Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Benutzung und die Erhebung von Beiträgen für die Benutzung der gemeindeeigenen Kindertagesstätten (Kindertageseinrichtungssatzung)
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Amt für soziale Angelegenheiten und Kindertagesstätten Bearbeiter/-in: Junghans, Sonja
 
Beschlussprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es werden folgende Änderungen in den Entwurf der Satzung eingefügt bzw. Ergänzungen vorgenommen:

 

-          In der Satzung wird der Begriff Personensorgeberechtigten durch den Begriff „Eltern“ ersetzt.

Der Begriff ergibt sich aus § 1 (2) Satz 3 KiTaG: „Eltern im Sinne dieses Gesetzes sind die Personensorgeberechtigten.“

-          § 1 (5) Satzung: Der Begriff „Betreuungsjahr“ wird durch den Begriff „Kindergartenjahr“ ersetzt.

-          § 1 (7) Satzung wird wie folgt gefasst: Für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen werden nach den Bestimmungen dieser Satzung Beiträge (Elternbeiträge) erhoben.

-          § 2 (4) Nr. 2: Es wird der Hinweis eingefügt, dass ein Nachweis des Jugendamts benötigt wird.

-          § 4 (6) Nr. 7: der Nachweis muss spätestens eine Woche vor der Aufnahme des Kindes vorliegen

 

Zu § 7 (11) Nr. 2 5 wird folgender Beschluss gefasst:

 

1.   - wird gestrichen -

2. hrend der Weihnachtsferien vom 24.12. bis 31.12.,

3. am Tag nach Himmelfahrt,

4. an max. 4 Fortbildungsveranstaltungen
 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

§ 10 (5) Satz 2 der Satzung wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die von der Elternvertretung gewählten Sprecher vertreten die Interessen der Erziehungsberechtigten und ihrer Kinder gegenüber dem Einrichtungsträger und wirken auf eine angemessene Beteiligung von Eltern mit Migrationshintergrund und die Berücksichtigung ihrer Interessen im Beirat.“

 

Abstimmungsgerbenis: einstimmig

 

-          § 11 (2) Satzung: Nach dem Wort „wird“ wird „gemäß KiTaG“ eingefügt.

-          § 16 (4) Satzung wird folgt geändert: „r die Mittagsverpflegung wird ein Elternbeitrag erhoben und ist auch während der Eingewöhnungsphase und bei Abwesenheit des Kindes zu zahlen. Die Höhe des Elternbeitrages ist dieser Satzung als Anlage beigefügt.

Ein Anspruch auf eine Mittagsverpflegung während der Abwesenheit des Kindes besteht nicht.“

-          § 17 (2) der Satzung wird wie folgt gefasst: „Die Geschwisterermäßigung regelt sich nach den Vorgaben des Kreises Stormarn.“

 

Die Satzung wird in der nächsten Sitzung des Sozialausschusses erneut beraten.