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Auszug - Kita Reform 2020  

Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 10.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:03 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Rathaus
Ort: Barkholt 64, 22927 Großhansdorf
VO/2020/539 Kita Reform 2020
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilung
Federführend:Amt für soziale Angelegenheiten und Kindertagesstätten Bearbeiter/-in: Junghans, Sonja
 
Beschlussprotokoll

Frau Apel führt in den Tagesordnungspunkt ein.

Herr Pump stellt die sich durch das vom schleswig-holsteinischen Landtag im Dezember 2019 beschlossene KiTa-Gesetz ergebenen Änderungen anhand einer Powerpoint-Präsentation vor.

 

Anschließend werden einige Fragen der Mitglieder beantwortet.

 

Es wird vereinbart, dass die Fraktionen ihre Fragen per Mail an die Verwaltung übersenden und diese soweit möglich in der nächsten Sitzung des Sozialausschusses beantwortet werden.

 

Einige Fragen wurden bereits während der Sitzung gestellt:

 

1. Welche Konsequenzen hat es, wenn die Qualitätsstandards nicht oder nicht vollständig erfüllt werden?

 

Antwort: Die Prüfung der Fördervoraussetzung bzw. die Rückforderung von Fördermitteln ist in § 35 geregelt. Demnach können Fördermittel ganz oder anteilig zurück gefordert werden.

 

2. In welchen Bereichen liegen die Großhansdorfer Kitas bereits über den gesetzlichen Standards?

 

Die Aufstellung soll zur nächsten Sitzung vorliegen.

 

3. Gibt es bereits Durchführungsbestimmungen zum Kita Gesetz?

 

Antwort: Nein.

 

4. Es wird um Probeberechnungen zur Geschwisterermäßigung gebeten. Wie hoch ist die Belastung nach der derzeit gültigen Rechtsgrundlage? Wie hoch ist die Belastung der Eltern ab dem 01.08.2020?

 

Aufstellung wird nachgereicht.

 

5. Werden die Kosten der Gemeinde für die Tagespflege ab dem 01.08.2020 steigen?

 

Antwort: Ja, laut der aktuellen Anzahl der betreuten Kinder und den Betreuungsumfang wird die Gemeinde Großhansdorf zukünftig rd. 113.000 € als Refinanzierung zahlen. In 2019 wurde die Tagespflege freiwillig in Höhe von rd. 45.900 € bezuschusst. Die Mehrkosten liegen somit bei rd. 67.000 € pro Jahr.