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Auszug - Beschluss der Haushaltssatzung 2020  

Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf
TOP: Ö 14.1
Gremium: Gemeindevertretung Großhansdorf Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 21.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 23:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Rathaus
Ort: Barkholt 64, 22927 Großhansdorf
VO/2019/439-03 Beschluss der Haushaltssatzung 2020
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
  Bezüglich:
VO/2019/439
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Bruszies, Kornelia
 
Beschlussprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es werden keine Einwohneranfragen gestellt.

 

Gemeindevertreter Kehl erläutert als Vorsitzender des Finanzausschusses den Tagesordnungspunkt.

 

Folgende Veränderungen wurden im Satzungsentwurf berücksichtigt:

 

HHSt.       Neu

8400.54000   Bewirtschaftung Park Manhagen      18.000 €

3600.54200 Bewirtschaftung Forstflächen      18.000 €

9000.83200 Kreisumlage    3.532.200 €

4648.70000 Betr.kostenzuschuss Wald-KiTa      79.200 €

4640.70000 Betr.kostenzuschuss Kirche     670.200 €

0600.65500 Sachverständigenkosten       35.000 €

 

Die Beschlussfassung erfolgt unter Berücksichtigung der o.g. Veränderungen.

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt aufgrund der Entwürfe zur Haushaltssatzung, zum Haushaltsplan mit Anlagen und zum Investitionsprogramm:

 

1.  Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird
 

im Verwaltungshaushalt  in der Einnahme auf    19.186.100
                                             in der Ausgabe auf   19.186.100

     und

     

im Vermögenshaushalt  in der Einnahme auf    2.194.400

in der Ausgabe auf     2.194.400

 

festgesetzt.

 

2.  Es werden festgesetzt:
        

1.

der Gesamtbetrag der Kredite auf

239.800 €

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0  €

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

750.000 €

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf             

83,00 Stellen

 

3. Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer A für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

350 v. H.

2.

Grundsteuer B für die Grundstücke

350 v. H.

3.

Gewerbesteuer

315 v. H.

 

4.  Das Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2019 - 2023 wird beschlossen.
 

5.  Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der rgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000,-- EUR.

 

6. Der Stellenplan für den Haushalt 2020 wird beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

  3

Enthaltungen:

  4