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Beschlussprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Es liegen keine Einwohnerfragen vor.
Herr Voß erläutert den Sachverhalt und den Inhalt der beabsichtigten Bauleitplanung.
Aus der anschließenden Beratung wird deutlich, dass die anwesenden Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, vielfach auch unter dem Eindruck der Mieterinformationsveranstaltung am 16.09.2019, das Projekt grundsätzlich begrüßen.
Da der Betrieb einer Photovoltaikanlage zur Gewinnung und Abgabe nicht benötigten Stroms der Baugenossenschaft aus steuerrechtlichen Gründen nicht möglich ist, wird darum gebeten im weiteren Verfahren die verstärkte Nutzung alternativer und regenerativer Energiequellen zu erwägen.
Ebenfalls würde eine Erhöhung des Anteils geförderter bzw. begünstigter Wohnungen begrüßt. Ob dies umsetzungsfähig sein wird, ist noch anhand der 2-5 Jahren anfallenden Baukosten zu prüfen.
Herr Kroll weist darauf hin, dass die Definition des Plangeltungsbereichs konkretisiert werden muss, da das Flurstück 2344 der Flur 1 der Gemarkung Schmalenbeck (Schulzufahrt) nur teilweise berührt ist (die östliche Hälfte wird vom B-Plan 3 überdeckt).
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss:
1. Der B-Plan Nr. 40 l für das Gebiet: "Sieker Landstraße 187, 189, 191, 193, 195, 197, 201, 203, 205, 207, 209, 211 sowie Flurstück 2344 der Flur 1 der Gemarkung Schmalenbeck tlw. (nordöstlich Sieker Landstraße / südwestlich Schulzentrum)" soll wie folgt geändert werden: Überarbeitung der überbaubaren Flächen und der Maße der baulichen Nutzung zur Schaffung von zusätzlichem und zeitgemäßem Wohnraum.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: Durchführung einer Informationsveranstaltung.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: ...;
davon anwesend: ...; Ja-Stimmen: ...; Nein-Stimmen: ...;
Stimmenthaltungen: ...
Bemerkungen:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...
Abstimmungsergebnis: einstimmig