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Auszug - Kreditbedarf 2019/2020; Antrag der CDU-Fraktion  

Sitzung des Finanzausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Finanzausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 16.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Vereinsheim Kleingärtnerverein Großhansdorf e.V.
Ort: Radeland 39, 22927 Großhansdorf
VO/2019/380 Kreditbedarf 2019/2020;
Antrag der CDU-Fraktion
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Bruszies, Kornelia
 
Beschlussprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zu TOP 6_FA-16052019 (44 KB)      

Herr Bendfeldt erläutert den Antrag der CDU. Dabei wird nicht verkannt, dass Kredite grundsätzlich subsidiäre Finanzmittel sind. Der Antrag soll jedoch der Unterstreichung dieser Verfahrensweise dienen.

 

Herr Kehl und Frau Bruszies betonen, dass die Verwaltung genau so handelt und dass auch für das Haushaltsjahr 2019 die Inanspruchnahme der Kreditermächtigung erst zeitverzögert nach dem Jahresabschluss geprüft wird. Der Kreditbedarf für das Haushaltsjahr 2020 wurde im Rahmen des Finanzplanes ermittelt und kann sich noch verändern.

 

Frau Rautenberg und Herr Pieck verweisen auf die Möglichkeit, den Sollüberschuss zur Schuldentilgung einzusetzen. Hierbei zu beachten sind einerseits die Vorfälligkeitsentschädigung und andererseits die von den Banken erhobenen Verwahrentgelte oder auch „Strafzinsen“ r Guthaben ab 2,5 Mio. €. Frau Bruszies gibt an, dass sich die Vorfälligkeitsentschädigung für einen zur Ablösung in Frage kommenden Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau auf rund 19.000 € in 2019 belaufen würde. „Strafzinsen“ entstünden in Höhe von rund 4.000 €. Herr Schwenck führt an, dass zusätzlich bei Ablösung des Kredites auch dessen zukünftige Zinsen in Höhe von rund 18.000 € entfallen, so dass sich nahezu eine Plusminus-0-Rechnung ergibt. Laut Frau Bruszies könnte der besagte Kredit im August 2020 ohne Vorfälligkeitsentschädigung abgelöst werden, da dann die erste Zinsbindungsfrist abläuft.

 

Herr Pieck betont, dass sich die FDP die Verringerung der Pro-Kopf-Verschuldung zum Ziel gesetzt hat. Herr Bürgermeister Voß spricht sich für den Verbleib eines angemessenen Anteils in der allgemeinen Rücklage aus, um ggf. flexibel auf unerwartete Umstände reagieren zu können. Herr Kehl weist letztlich darauf hin, dass der gemeindlichen Verschuldung auch erhebliches Anlagevermögen, insbesondere in Form von Grundstücken und Gebäuden gegenüber steht und bittet die Verwaltung dem Protokoll einen entsprechenden Anlagennachweis beizufügen.

 

Herr Bendfeldt zieht nach dieser Diskussion den Punkt 2 des Antrages zurück. Dieser soll Ansatzpunkt für die Haushaltsplanung 2020 sein.       

 


Beschluss:

 

Der Kreditbedarf für das Jahr 2019 in Höhe von 639.000 € soll aus dem Sollüberschuss 2018 gedeckt werden.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig