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Beschlussprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Bruszies erläutert einleitend das Ergebnis der Jahresrechnung für das Jahr 2018.
Die Jahresrechnung 2018 weist einen Sollüberschuss in Höhe von 1.576.184,62 € aus. Dieser ist insbesondere auf Mehreinnahmen beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer, bei den Benutzungsgebühren im Flüchtlingsbereich und der Landeszuweisung „Refugium“ zurückzuführen. Darüber hinaus waren größere Minderausgaben bei der Kreisumlage und dem Zuschuss für die kirchlichen KiTas zu verzeichnen und es konnte ein Haushaltsausgaberest für den Fahrstuhl der U-Bahn in Höhe von fast 500.000 Euro zu Gunsten des Haushaltsjahres 2018 in Abgang gebracht werden. Mit dem Sollüberschuss konnte das in der Planung bestehende Defizit in Höhe von 302.300 € ausgeglichen und sogar Mehreinnahmen generiert werden. Dem Vermögenshaushalt für Investitionen konnten letztlich 1.578.197,49 € anstelle der geplanten 141.900 Euro zugeführt wurden. Der Rücklagenbestand weist nach dem Jahresabschluss 2018 einen Betrag von rund 1.778.500 € aus. Diese moderate Finanzreserve könnte ausreichen, um im aktuellen Planungszeitraum Fremdfinanzierungen zu vermeiden.
Anschließend wird der Erläuterungsbericht seitenweise abgearbeitet. Sich daraus ergebende Fragen werden von Frau Bruszies beantwortet.
Die Minderausgabe im Abschnitt 2 – Schulverwaltung / Schulkostenbeiträge ist darauf zurückzuführen, dass weniger Schulkostenbeiträge an die Stadt Ahrensburg zu zahlen waren, weil dort weniger Schüler/innen aus Großhansdorf zur Schule gegangen sind.
Die Minderausgabe im Abschnitt 46 – Einrichtungen der Jugendhilfe / Zuschüssen an die kirchlichen KiTas ist auf Überzahlungen in den Jahren 2016 und 2017 zurückzuführen.
Die Minderausgabe im Anschnitt 63 – Gemeindestraßen geht auf Veränderungen bei der inneren Verrechnung zurück.
Die Mehrausgabe im Abschnitt 43 – Einrichtungen für Flüchtlinge / Unterbringungskosten ist auf die im Jahr 2017 für das Jahr 2017 nicht angewiesene Grundstückspacht für den Wohncontainer an der evangelisch-lutherischen Kirche zurückzuführen.
Die Minderausgabe im Abschnitt 67 – Straßenbeleuchtung / Bewirtschaftungskosten ist auf den Einsatz von LED-Beleuchtung und Guthaben-Erstattungen seitens des Stromversorgers zurückzuführen.
Die Mindereinnahme im Abschnitt 88 – Allgemeines Grundvermögen/Wohnanlage Kortenkamp / Mieten ist darauf zurückzuführen, dass durch den politischen Willen, frei werdende Wohnungen nicht erneut zu vermieten, zunehmend Leerstand herrscht. Die Mehrausgabe im selben Abschnitt / Unterhaltung Haus Papenwisch ist auf die Anschaffung einer Heizung zurückzuführen, da die bis bisherige Heizung durch den Neubau der KiTa Kortenkamp zwischen Heizhaus und Haus Papenwisch entgegen anderer Planungen nicht mehr genutzt werden konnte.
Hinsichtlich der Kassenreste bei der Hundesteuer (HHSt. 9000.02200) wird festgestellt, dass die letzte Erfassung bzw. Kontrolle der im Ort gehaltenen Hunde im Jahr 2001 erfolgte. Es wird daher angeregt, eine erneute Erfassung bzw. Kontrolle durchzuführen.
Die aktuelle Höhe der in das Haushaltsjahr 2019 übernommenen Kassenreste, die bis zum 31.12.2018 entstanden sind, beläuft sich auf rund 178.200 Euro.
Der Haushaltsausgaberest bei der Haushaltsstelle 6100.60000 – Kosten Bauleitpläne betrifft die Bauleitpläne B3.4, B 6.8, B38 und die Planung Rehastätten-Gelände.
Die Mindereinnahme bei der Haushaltstelle 1300.36101 – Landeszuweisung Drehleiter in Höhe von 125.000 € ist darauf zurückzuführen, dass die Zahlung erst im Haushaltsjahr 2019 erfolgt ist, ebenso wie die Schlussrechnung erst im Haushaltsjahr 2019 beglichen wurde. Der Landeszuschuss ist inzwischen bei der Gemeinde eingegangen und beläuft sich auf 175.000 Euro. Dies ist darauf zurückzuführen, dass es sich bei den eingeplanten 125.000 € um die vom Kreis Stormarn zugesicherten 25 Prozent der Beschaffungskosten handelte. Ob der Zuschuss höher ausfällt, ist davon abhängig, wie viele Zuschüsse im jeweiligen Jahr insgesamt beim Kreis beantragt werden.
Die Sanierung des Sportplatzes Kortenkamp konnte im vergangenen Haushaltsjahr witterungsbedingt nicht abgeschlossen werden. Die bei der Haushaltsstelle 5600.36600 veranschlagte Landeszuweisung Laufbahn in Höhe von 250.000 wird erst nach dem noch nicht erfolgten Abschluss der Maßnahme gezahlt.
Bezüglich des Haushaltsausgaberestes in Höhe von 34.605,50 € bei der Haushaltsstelle 4360.96000 – Bauliche Anlagen Flüchtlingsunterkünfte wird darauf hingewiesen, dass dieser letztmalig übertragen wurde und somit im laufenden Haushaltsjahr 2019 verbraucht werden muss oder anderenfalls verfällt.
Anschließend werden die Belege der Haushaltsstellen 0.6300.51000 – Unterhaltung Gemeindestraßen und 1.1300.93500 – Erwerb beweglichen Vermögens geprüft.
In diesem Zusammenhang wird nach dem Grund der unerwarteten Reparatur der Heizung im Feuerwehrgerätehaus, Haushaltsstelle 0.1300.50000 – Unterhaltung Feuerwehr, gefragt. Es war der Austausch eines verrosteten Heizkreisverteilers erforderlich. Für diesen bestand aufgrund eines bereits erfolgten Austausches wegen eines anderen Defektes zwar noch eine Gewährleistung, allerdings trat die Durchrostung nicht von innen, sondern von außen an einer im Übrigen verdeckten und somit nicht einsehbaren Stelle auf. Ursache war wiederum eine undichte Schraube an einer Heizungspumpe, für die allerdings keine Gewähr-leistungsfrist mehr bestand. Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob der Schaden versicherungsseitig übernommen werden kann.
Beschluss:
Der Prüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Anerkennung der Jahresrechnung für das Jahr 2018. Sie schließt in der Einnahme und Ausgabe mit 18.965.351,84 € ab. Es wird ein Sollüberschuss in Höhe von 1.576.184,62 € ausgewiesen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig