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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Genehmigung der Niederschrift vom 14.12.2017 | SI/2017/019 | |||||
Ö 3 | Feststellung der Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||
Ö 5 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 5.1 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 6 | Familienzentrum | VO/2018/099 | |||||
Ö 7 | 5. Änderung des B-Planes 3 Gebiet: Kortenkamp 12a, 14 und 16 (Flurstücke 1806 und 2260 tlw. der Flur I der Gemarkung Schmalenbeck) -nördlich Polizeidienststelle und Haus Papenwisch, westlich Kortenkamp 9, 11, 13, 13a und 15, südlich gemeindlicher Rentnerwohnhäuser, östlich Sportplatz - Hier: Beratung und Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken während der Entwurfsauslegung sowie Satzungsbeschluss | VO/2018/093 | |||||
VORLAGE | |||||||
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes zur 5. Änderung des Bebauungsplanes 3, abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: a) berücksichtigt wird die Stellungnahme keines Einwenders (sh. Anlage), b) teilweise berücksichtigt wird die Stellungnahme keines Einwenders (sh. Anlage), c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen der Einwender 1.1 - 1.3, 3.1 (sh. Anlage).
Die Planwerkstatt Nord, Güster, wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan zur 5. Änderung des Bebauungsplanes 3 für das Gebiet: Kortenkamp 12a, 14 und 16 (Flurstücke 1806 und 2260 tlw. der Flur I der Gemarkung Schmalenbeck) -nördlich Polizeidienststelle und Haus Papenwisch, westlich Kortenkamp 9, 11, 13, 13a und 15, südlich gemeindlicher Rentnerwohnhäuser, östlich Sportplatz - bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: …; davon anwesend ...; Ja-Stimmen: ...; Nein-Stimmen: ...Stimmenthaltungen: ... Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterin-nen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ... .
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13.02.2018 - Bau- und Umweltausschuss | |||||||
Ö 7 - (offen) | |||||||
Herr Feenders erläutert die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3, die die Errichtung einer Kindertagesstätte zum Ziel hat. Herr Kagel regt an, zur Kompensation der Fällung mehrerer Bäume auf dem Grundstück Kortenkamp 14 -16 zur Auflockerung der großflächigen Pflasterfläche 3 Bäume zu pflanzen. Herr Sünnemann begrüßt den Vorschlag und regt an, dass die Bäume nicht im Pulk sondern mit entsprechenden Abständen gepflanzt werden sollten. Herr Voß schlägt vor, dass ein Pflanzgebot für 3 Bäume nicht in den Festsetzungskatalog der 5. Änderung des Bebauungsplanes 3 aufgenommen werden sollte, da im Vorwege genau geprüft werden muss, wo die Bäume z.B. aufgrund der vorh. Ver- und Entsorgungsleitungen gepflanzt werden können. Der Standort Bäume sollte dann aber bei der Planung der Kindertagesstätte mit berücksichtigt werden.
Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes zur 5. Änderung des Bebauungsplanes 3, abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: a) berücksichtigt wird die Stellungnahme keines Einwenders, b) teilweise berücksichtigt wird die Stellungnahme keines Einwenders, c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen der Einwender 1.1 - 1.3, 3.1.
Die Planwerkstatt Nord, Güster, wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan zur 5. Änderung des Bebauungsplanes 3 für das Gebiet: Kortenkamp 12a, 14 und 16 (Flurstücke 1806 und 2260 tlw. der Flur I der Gemarkung Schmalenbeck) -nördlich Polizeidienststelle und Haus Papenwisch, westlich Kortenkamp 9, 11, 13, 13a und 15, südlich gemeindlicher Rentnerwohnhäuser, östlich Sportplatz - bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Im Bereich der vorgesehenen Parkfläche ist die Pflanzung von 3 Bäumen bei der Planung der Kindertagesstätte zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses: 9 davon anwesend 9; Ja-Stimmen: 6; Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 3 Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
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05.03.2018 - Gemeindevertretung Großhansdorf | |||||||
Ö 7 - (offen) | |||||||
Beschluss:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes zur 5. Änderung des Bebauungsplanes 3, abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt wird die Stellungnahme keines Einwenders (sh. Anlage), b) teilweise berücksichtigt wird die Stellungnahme keines Einwenders (sh. Anlage), c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen der Einwender 1.1 - 1.3, 3.1 (sh. Anlage).
Die Planwerkstatt Nord, Güster, wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan zur 5. Änderung des Bebauungsplanes 3 für das Gebiet: Kortenkamp 12a, 14 und 16 (Flurstücke 1806 und 2260 tlw. der Flur I der Gemarkung Schmalenbeck) -nördlich Polizeidienststelle und Haus Papenwisch, westlich Kortenkamp 9, 11, 13, 13a und 15, südlich gemeindlicher Rentnerwohnhäuser, östlich Sportplatz - bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 22; davon anwesend 19; Ja-Stimmen: 19; Nein-Stimmen: 0; Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
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Ö 8 | 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 Gebiet: Eilbergweg 10, Wöhrendamm 57 (Flurstücke 1588, 1787, 1788, 1792, 2187, 2367, 3171, 3172, tlw.; 3213, 3214 und 3215 der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) - nördl. Grundschule Wöhrendamm, östl. Wöhrendamm, südl. Eilbergweg und westl. Neuer Postweg; Hier: Beratung und Beschluss über die während der Entwurfsauslegung eingegangenen Bedenken und Anregungen sowie erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss | VO/2018/094 | |||||
Ö 9 | Neufassung der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Großhansdorf | VO/2017/066-01 | |||||
Ö 10 | Bericht aus dem Schulverband | ||||||
Ö 11 | Bekanntgabe von Eilentscheidungen des Bürgermeisters | ||||||
Ö 12 | Genehmigung von erheblichen über- und ausserplanmäßigen Ausgaben | ||||||
Ö 12.1 | Genehmigung von erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben Hier: Überplanmäßige Ausgaben bei der Haushaltsstelle 0600.96000 -Bauliche Anlagen- | VO/2018/091-01 | |||||
Ö 13 | Bericht über geleistete unerhebliche über- und ausserplanmäßigen Ausgaben | ||||||
Ö 14 | Mitteilungen des Bürgermeisters | ||||||
Ö 14.1 | Mitteilungen des Bürgermeisters | ||||||
Ö 14.2 | Mitteilungen des Bürgermeisters | ||||||
Ö 14.3 | Mitteilungen des Bürgermeisters | ||||||
Ö 14.4 | Mitteilungen des Bürgermeisters | ||||||
Ö 14.5 | Mitteilungen des Bürgermeisters | ||||||
N 15 | Grundstücksangelegenheiten: (für mehr Infos fehlen Ihnen leider Zugriffsrechte) | ||||||
N 15.1 | Grundstücksangelegenheiten: (für mehr Infos fehlen Ihnen leider Zugriffsrechte) | ||||||