Fragen und Anregungen aus dem Publikum:
Herr Köber teilt mit, dass diese Vorlage auf der Homepage der Gemeinde Großhansdorf nicht abrufbar ist.
Herr Voß teilt mit, dass die Vorlage kurzfristig ins Netz gestellt wird.
Herr Kroll erläutert, dass alle 5 Jahre eine Lärmaktionsplanung vorzunehmen ist.
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung findet noch durch Auslegung statt.
Seitens des Ausschusses wird die Sinnhaftigkeit des Planes infrage gestellt, da einerseits der LBV Verkehrswegeträger der L224 und der BAB A 1 ist und somit tiefgreifende Maßnahmen kaum umsetzungsfähig erscheinen und andererseits eine Vielzahl an möglichen Maßnahmen aufgelistet wird, jedoch ohne konkrete Empfehlung des Gutachters. Der Bürgermeister vertritt hierzu die Ansicht, dass seitens der Gemeindevertretung und /oder des Bau- und Umweltausschusses richtungsweisende Beschlüsse gefasst werden müssten, die als Arbeitsauftrag an die Verwaltung zur Vorbereitung einer oder mehrerer Maßnahmen zu verstehen sind. Damit muss dann aber auch eine entsprechende Mittelbereitstellung für z.B. Taktverdichtung der Buslinien oder für den Einbau von Flüsterasphalt einhergehen.
Beschluss:
Der Lärmaktionsplan wird zustimmend zu Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Träger öffentlicher Belange vorzunehmen.