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Tagesordnung - Sitzung des Sozialausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Sozialausschusses
Gremium: Sozialausschuss
Datum: Di, 03.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:52 Anlass: Sitzung
Raum: Waldreitersaal
Ort: Barkholt 64, 22927 Großhansdorf
Anlagen:
SozA KiTa Belegung  

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Genehmigung der Niederschriften vom 15.11.2021 und 14.03.2022  
SI/2021/344  
     
   
Ö 3  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse      
Ö 5  
Einwohnerfragestunde      
Ö 6  
Nachrücken und Verpflichtung  
VO/2022/962  
Ö 7  
Aktuelle Situation in den gemeindeeigenen Kindertageseinrichtungen      
Ö 8  
Information über den aktuellen Stand der Belegung in den Großhansdorfer Kindertageseinrichtungen      
Ö 8.1  
Platzvergabe für das Kindergartenjahr 2022/23  
VO/2022/963  
Ö 9  
2. Änderung der Kindertageseinrichtungssatzung, hier: Schulkindbetreuung  
Enthält Anlagen
VO/2022/987  
    VORLAGE
   

Dem der Vorlage beigefügten Entwurf über die 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Benutzung und die Erhebung von Beiträgen für die Benutzung der gemeindeeigenen Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungssatzung) wird zugestimmt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und amtlich bekannt zu machen.

   
    03.05.2022 - Sozialausschuss
    Ö 9 - (offen)
   

Beschluss:

Der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Benutzung und die Erhebung von Beiträgen für die Benutzung der gemeindeeigenen Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungssatzung) wird zugestimmt.

 

Die §§ 7 (12) und 14 (7) aus dem der Vorlage beigefügten Entwurf werden, gemäß der vom KiTa-Beirat in der Sitzung vom 20.04.2022 beschlossenen Änderungen, wie folgt umformuliert:

 

§ 7(12):

In begründeten Einzelfällen ist eine Betreuung schulpflichtiger Kinder gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 bis zum Ende der Schulferien möglich, wenn die in der Betriebserlaubnis genehmigte Platzanzahl nicht überschritten wird, kein reguläres Elementarkind abgewiesen werden muss und die Eltern die Notwendigkeit nachgewiesen haben. Der schriftliche Antrag durch die Eltern und die entsprechenden Nachweise müssen bis zum 01.03. des Jahres vorliegen. Sollte die Anzahl der Anmeldungen die freien Plätze übersteigen, werden diese entsprechend der festgelegten Kriterien vergeben.“

 

In § 14 wird ein neuer Abs. 7 eingefügt. Die nachfolgenden Absätze verschieben sich entsprechend nach hinten.

 

Bei einer Betreuung gemäß § 7 Abs. 12 wird im Zeitraum vom 01. bis zum 15. eines Monats die Hälfte des Elternbeitrags, bei einer darüberhinausgehenden Betreuung (bis zum Ende der Schulferien) der volle Elternbeitrag fällig.“

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und amtlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Ö 10  
Antrag der Lebenshilfewerk Stormarn gGmbH, hier: Randzeitenbetreuung in der Kindertageseinrichtung "Beste Freunde"  
Enthält Anlagen
VO/2022/988  
Ö 11  
Antrag der Lebenshilfewerk Stormarn gGmbH, hier: Stellenbesetzung KiTa "Beste Freunde"  
VO/2022/982  
Ö 12  
Mitteilung: Betreuung ukrainischer Kinder in den Kindertageseinrichtungen      
Ö 12.1  
KiTa-Reform, hier: Überleitungsbilanz  
Enthält Anlagen
VO/2022/981  
Ö 13     Anfragen      
Ö 13.1  
Anfrage: Beschulung ukrainischer Kinder      
Ö 13.2  
Anfrage: Betreuungsausfälle im Waldkindergarten      
Ö 13.3  
Anfrage: DaZ-Klassen      
N 14     (für mehr Infos fehlen Ihnen leider Zugriffsrechte)      
N 15     (für mehr Infos fehlen Ihnen leider Zugriffsrechte)      
N 15.1     Anfrage: (für mehr Infos fehlen Ihnen leider Zugriffsrechte)      
N 15.2     Anfrage: (für mehr Infos fehlen Ihnen leider Zugriffsrechte)      
N 15.3     Anfrage: (für mehr Infos fehlen Ihnen leider Zugriffsrechte)      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 SozA KiTa Belegung (15 KB)