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Tagesordnung - Sitzung des Bau- und Umweltausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Datum: Di, 20.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:07 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Kiekut-Center gegenüber dem Rathaus
Ort: Barkholt 63-65, 22927 Großhansdorf

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Genehmigung der Niederschrift vom 13.02.2018  
SI/2018/030  
Ö 3  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung am 13.02.2018 gefassten Beschlüsse  
VO/2018/104  
Ö 5  
Einwohnerfragestunde      
Ö 6  
B-Plan 3, 4. Änderung, Gebiet: Martin-Meyer-Weg 2, 4, 4a und 6, Papenwisch 54, 56, 58, 58 a, 60, 62, 62 a, 64 und 66, Sieker Landstraße 213, 215, 217, 219, 221 und 223 (südöstlich Schulzentrum, südwestlich Martin-Meyer-Weg, nordöstlich Sieker Landstraße, nordwestlich Papenwisch) Hier: erneute Beratung über den Vorentwurf  
Enthält Anlagen
VO/2018/106  
Ö 7  
1. Änderung B-Plan 17 Bereich der LungenClinic (Wöhrendamm 80) hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2018/105  
Ö 8  
Pestizidfreie Gemeinde Großhansdorf hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen  
Enthält Anlagen
VO/2018/101  
Ö 9  
Mitteilungen      
Ö 9.1  
Bike and Ride-Anlagen an den U-Bahnhöfen  
Enthält Anlagen
VO/2018/102  
    20.03.2018 - Bau- und Umweltausschuss
    Ö 9.1 - (offen)
   

Herr Bauschke erkundigt sich, inwieweit es möglich ist andere Systemvarianten umzusetzen.

 

Frau Mulsow erläutert, dass dieses in sich schlüssige Modulsystem keine Änderungswünsche zulässt. Sollte sich die Gemeinde r eine ganz andere Variante entscheiden, müssten die Kosten für Planung, Konzepterstellung und Ausschreibung  komplett von der Kommune getragen werden. Im jetzigen Fall werden diese Kosten zu 100 %  von Land und NAH.SH übernommen.

 

Herr Schwenk erkundigt sich nach Folgekosten wie z.B. Reparaturkosten.

 

Es entstehen bei der Realisierung von Sammelschließanlagen dauerhafte Folgekosten. Allerdings decken die Einnahmen von den Nutzern die Kosten nicht zu 100%. Die Kommune kann die he der Nutzungsgebühr allerdings selbst festlegen.

 

Wie bereits bei den vorhandenen Anlagen obliegt Pflege und Reparatur der Anlagen der Kommune. Vandalismus ist zwar auch bei den neuen Anlagen nicht auszuschließen, aber die Anlagen sind so konzipiert, dass ein höchstes Maß an Sicherheit, z.B. durch Beleuchtung und durchsichtige Lochblechfassaden, und die stabile ansprechende Bauweise einer mutwilligen Zerstörung bzw. Beschädigung entgegenwirken kann.

 

Herr Bendfeldt schlägt vor, dass die vorhandenen Anlagen besser durch den Bauhof gepflegt werden.

 

Frau Mulsow schlägt vor, eine Umfrage bei den Nutzern der B+R-Anlagen durchzuführen. Es sollte abgefragt werden, inwieweit eine Sammelschließanlage gewünscht ist, welche Gebührenhöhe akzeptiert würde.

Es besteht Konsens, dass die jetzige Entwurfsplanung im vollen Umfang fortgeführt wird, damit alle Möglichkeiten für die Realisierung noch offen sind

 

Anmerkung der Verwaltung: Die in der Vorlage genannte Fördersumme von 1.000.000 Euro bezog sich nur auf die Planungs- nicht aber auf die Realisierungskosten. Der Realisierungsantrag sollte zeitnah nach dem vollständigen Abschluss der Planung bei der NAH.SH gestellt werden. Für die Realisierung sind ausreichende Mittel bei der NAH.SH vorhanden.

 

Nach Aussage des Ingenieurbüros agentur Bahnstadt kann die Planung im Sommer 2018 abgeschlossen sein. Somit kann über die Realisierung in den Beratungen des Haushalts 2019 gesprochen werden.

 

Ö 9.2  
Mitteilungen: Neubau MVA-Stapelfeld      
Ö 10  
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