Als Maß der baulichen Nutzung wird eine GR (Grundfläche) von 1.400 m² festgesetzt.
Der Gehweg wird auf 2,80 m verbreitert.
Das Gebäude Kortenkamp 14 wird als “künftig entfallend“ gekennzeichnet.
Im Textteil des B-Plans 3.5 wird die Festsetzung 2.2 eingefügt:
Als Ausnahme gemäß § 30 Abs. 1 BauGB ist eine Überschreitung der Baugrenzen zugunsten einer Überdachung von Terrassen und eines Eingangsbereiches bis zu einer Tiefe von 3 m zulässig.
Die Ziffer 4.2.2 (Überbaubare Grundstücksflächen) der Begründung ist anzupassen.
Die örtlichen Bauvorschriften entfallen ersatzlos, somit entfällt auch die Ziffer 4.6 der
Begründung.
Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung eines B-Plans zur 5. Änderung des B-Plans 3 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
berücksichtigt wird die Stellungnahme keines Einwenders (sh. Anlage 1).
teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von Einwender 1.1 und 2.1 (sh. Anl. 1).
nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von Einwender 1.2 und 3.1 (sh. Anlage 1).
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterin-nen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ..
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