Die Gemeindevertretung beschließt aufgrund der Entwürfe zur Haushaltssatzung, zum Haushaltsplan mit Anlagen und zum Investitionsprogramm:
1. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 15.729.700 €
in der Ausgabe auf16.032.000 €
und
im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 1.184.800 €
in der Ausgabe auf 1.184.800 €
festgesetzt.
2. Es werden festgesetzt:
1. | der Gesamtbetrag der Kredite auf | 405.400 € |
2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 € |
3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 750.000 € |
4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 80,33 Stellen |
3. Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. | Grundsteuer A für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe | 350 v. H. |
2. | Grundsteuer B für die Grundstücke | 350 v. H. |
3. | Gewerbesteuer | 315 v. H. |
4. Das Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2017 - 2021 wird be-
schlossen.
5. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und
Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der
Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeinde-
ordnung erteilen kann, beträgt 10.000,-- EUR.
6. Der Stellenplan für den Haushalt 2018 wird beschlossen.