Beschluss:
- Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen von 1.1 (sh. Anlage);
b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von Einwender
c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von Einwender 1.2, 3.1 (s. Anlage)
Die Planwerkstatt Nord, Güster, wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Der Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet: Eilbergweg 10, Wöhrendamm 57 (Flurstücke 1588, 1787, 1788, 1792, 2187, 2367, 3171, 3172 tlw., 3213, 3214 und 3215 der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) – nördlich Grundschule Wöhrendamm, östlich Wöhrendamm, südlich Eilbergweg und westlich Neuer Postweg - und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
- Der Entwurf des B-Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 22
davon anwesend: 17; Ja-Stimmen: 17; Nein-Stimmen: 0; Stimmenthaltungen: 0.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Gemeindevertreter Nuppnau