Amtliche Bekanntmachung

Bekanntmachung der Gemeinde Großhansdorf

Gemeinde Großhansdorf
Der Bürgermeister

 

Ankündigung der Absicht einer Teil-Einziehung gemäß § 8 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG)

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Großhansdorf hat in seiner Sitzung am 04.04.2023 beschlossen, folgende Straße als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr tlw. zu entziehen:

Teilbereich des Ihlendieksweges Flurstück 3145, Flur I, Gemarkung Schmalenbeck,
zwischen Wendeplatz am Ihlendiek (Höhe Ihlendieksweg 61) und Waldreiterweg 30 a.

Begründung der Teileinziehung:

Der vorstehend benannte Abschnitt des Flurstücks 3145 soll nur noch dem Rad- und Fußverkehr zur Verfügung stehen. Dies dient der Sicherheit beider Verkehrsarten und der besonderen Förderung des Radverkehrs.

Der motorisierte forstwirtschaftliche Verkehr sowie der Verkehr durch Fahrzeuge des Bauhofs oder der Ver- und Entsorgungsträger zu Instandhaltungs- und Wartungszwecken bleiben unberührt.

 

Die Absicht der Teil-Einziehung bzw. Entwidmung der Teilfläche des Flurstücks 3145 wird hiermit gem. § 8 StrWG öffentlich bekannt gemacht.

Die Planunterlagen liegen vom 04.09.2023 bis 02.10.2023 im Zimmer 6 des Rathauses der Gemeinde Großhansdorf, Zimmer 6, Barkholt 64, 22927 Großhansdorf, während der nachstehenden Dienststunden zur Einsichtnahme aus:

Montag:          9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr

Dienstag:        9.00 Uhr – 12.00 Uhr

Mittwoch:        7.00 Uhr – 12.00 Uhr

Donnerstag: 15.00 Uhr – 18:00 Uhr

Einwendungen gegen die beabsichtigte Teil-Einziehung bzw. Entwidmung können bis zum 17.10.2023 schriftlich, per E-Mail an info@grosshansdorf.de oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Großhansdorf, Rathaus, Barkholt 64, 22927 Großhansdorf vorgebracht werden.
Auf die Ausschlussfrist gem. § 8 Abs 4 StrWG wird hingewiesen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

 

Großhansdorf, den 23.08.2023

 

Voß
Bürgermeister

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