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Vorlage - VO/2017/070  

Betreff: Genehmigung von erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
hier: Überplanmäßige Ausgaben bei der Haushaltsstelle 4647.50000 (Kindertagesstätte Eilbergweg – Unterhaltung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Amt für soziale Angelegenheiten und Schulen Bearbeiter/-in: Gruß, Sven
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Großhansdorf
14.12.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Bis zur Aufnahme des Betriebes der Kindertagesstätte Kortenkamp im Neubau soll die Kindertagesstätte in einem Teilbereich des von der Gemeinde von der Deutschen Rentenversicherung Nord angemieteten Gebäudekomplexes auf dem Grundstück Eilbergweg 22 in 22927 Großhansdorf untergebracht werden (Provisorium).

 

Für die dafür erforderlichen Umbaumaßnahmen wurden bei der Haushaltsstelle 4647.50000 (Kindertagesstätte Eilbergweg - Unterhaltung) insgesamt 123.500,-- EUR (Haushaltsansatz für 2017 i. H. v. 3.500,-- EUR zuzüglich eines Haushaltsrestes aus dem Vorjahr i. H. v. 120.000,-- EUR) zur Verfügung gestellt. Aufgrund der aus dem Brandschutzkonzept resultierenden Mehrkosten für erforderliche Maßnahmen zur Ertüchtigung des Brandschutzes hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 18.05.2017 zusätzlich überplanmäßige Ausgaben i. H. v. bis zu ca. 56.500,-- EUR genehmigt. Damit stehen für die Umbaumaßnahme insgesamt 180.000,-- EUR zur Verfügung.

 

Die Umbaumaßnahmen sind nunmehr fast abgeschlossen. Um jedoch den geplanten Betriebsbeginn am 02.01.2018 nicht zu gefährden, müssen u. a. aufgrund von Vorgaben der Unfallkasse noch kurzfristig Restarbeiten, wie z. B. der Einbau von Panikschlössern, Türwächtern, Klemmschutzvorrichtungen für diverse Türen, abschließbaren Fenstergriffen und Heizungsverkleidungen, durchgeführt werden, die zu weiteren überplanmäßigen Ausgaben i. H. v. bis zu 13.500,-- EUR führen werden.

 

Gemäß § 82 Abs. 1 GO sind überplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

 

Die überplanmäßigen Ausgaben sind aufgrund des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung unabweisbar. Um den Bedarf an Kinderbetreuung in der Gemeinde decken zu können, ist es erforderlich, dass die Kindertagesstätte ihren Betrieb bis zum 02.01.2018 aufnimmt. Die beabsichtigten Maßnahmen dienen der Vermeidung von Unfallgefahren, so dass ohne ihre Durchführung der Betrieb der Kindertagesstätte nicht aufgenommen werden kann.

 

Entgegen der ursprünglichen Planung zum Zeitpunkt der Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2017, die noch einen Beginn des Kindertagesstättenbetriebes zum 01.08.2017 vorsah, erfolgt der Betriebsbeginn nunmehr zum 02.01.2018. Somit werden die bei der Haushaltsstelle 4647.70000 (Kindertagesstätte Eilbergweg - Betriebskostenzuschuss) veranschlagten Mittel i. H. v. 152.000,-- EUR im Haushaltsjahr 2017 nicht benötigt. Insoweit können die bei der Haushaltsstelle 4647.50000 (Kindertagesstätte Eilbergweg - Unterhaltung) aufgrund der Mehrkosten der Umbaumaßnahme entstehenden überplanmäßigen Ausgaben i. H. v. bis zu insgesamt 70.000,-- EUR (bereits genehmigte überplanmäßige Ausgaben i. H. v. 56.500,-- EUR zzgl. nach dieser Vorlage noch zu genehmigende überplanmäßige Ausgaben i. H. v. 13.500,--) durch die Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 4647.70000 (Kindertagesstätte Eilbergweg - Betriebskostenzuschuss) gedeckt werden.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

Den überplanmäßigen Ausgaben i. H. v. bis zu zusätzlich 13.500,-- EUR bei der Haushaltstelle 4647.50000 (Kindertagesstätte Eilbergweg - Unterhaltung) wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 4647.70000 (Kindertagesstätte Eilbergweg - Betriebskostenzuschuss). Die Unabweisbarkeit wird festgestellt.