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Vorlage - VO/2017/061-01  

Betreff: 5. Änderung des B-Planes 3

Gebiet: Kortenkamp 12a, 14 und 16 (Flurstücke 1806 und 2260 tlw. der Flur I der Gemarkung Schmalenbeck) -nördlich Polizeidienststelle und Haus Papenwisch, westlich Kortenkamp 9, 11, 13, 13a und 15, südlich gemeindlicher Rentnerwohnhäuser, östlich Sportplatz -

Hier: Beratung und Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
  Bezüglich:
VO/2017/061
Federführend:Bau- und Umweltamt Bearbeiter/-in: Kroll, Stefan
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Großhansdorf Entscheidung
14.12.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
B-Plan 3.5 Textteil  
B-Plan 3.5 Begründung Inhaltsverzeichnis  
B-Plan 3.5 Begründung Seiten 6 u. 7  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Auf die Verwaltungsvorlage VO/2017/061 wird zur Vertiefung des Sachverhalts verwiesen.

 

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses wurde beschlossen, dass die örtlichen Bauvorschriften zur  Dachform, Dachneigung und Art der Bedachung entfallen sollen. Damit einhergehend entfällt auch die entsprechende Passage in der Begründung zum B-Plan 3.5 (ehem. Ziffer 4.6).

 

Grund für diese Entscheidung ist, dass die Gemeinde zusätzlich zur Funktion der Normgeberin auch als Grundstückseigentümerin und Bauherrin der Kindertagesstätte agiert und somit quasi ohnehin eine Garantenstellung dafür inne hat, dass eine gebietsverträgliche und bedarfsorientierte Kita errichtet wird.

In der Gestaltungsfreiheit soll es daher keine Beschneidung geben, zumal der Sozialausschuss noch nicht abschließend über die Gestaltung des Gebäudes befunden hat.

 

Da der Architektenentwurf Überdachungen der Terrassen und des Eingangsbereiches vorsieht, die über das Baufeld hinauskragen, hat der Bau- und Umweltausschuss  empfohlen, dass mit Festsetzung der Textziffer 2.2 eine Ausnahmeregelung getroffen werden soll, die die Umsetzung des Entwurfes ermöglicht. Die Begründung wurde in Ziffer 4.2.2 entsprechend angepasst.

 

Anlagen:

  1. B-Plan 3.5 Textteil

Angepasste Seiten der Begründung des B-Plan 3.5:

  1. B-Plan 3.5  Begründung Inhaltsverzeichnis
  2. B-Plan 3.5 Begründung Seiten 6 u. 7

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Als Maß der baulichen Nutzung wird eine GR (Grundfläche) von 1.400 m² festgesetzt.

Der Gehweg wird auf 2,80 m verbreitert.

Das Gebäude Kortenkamp 14 wird als “künftig entfallend“ gekennzeichnet.

 

Im Textteil des B-Plans 3.5 wird die Festsetzung 2.2 eingefügt:

Als Ausnahme gemäß § 30 Abs. 1 BauGB ist eine Überschreitung der Baugrenzen zugunsten einer Überdachung von Terrassen und eines Eingangsbereiches bis zu einer Tiefe von 3 m zulässig.

Die Ziffer 4.2.2 (Überbaubare Grundstücksflächen) der Begründung ist anzupassen.

 

Die örtlichen Bauvorschriften entfallen ersatzlos, somit entfällt auch die Ziffer 4.6 der

Begründung.

 

Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung eines B-Plans zur 5. Änderung des B-Plans 3 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

berücksichtigt wird die Stellungnahme keines Einwenders (sh. Anlage 1).

teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von Einwender 1.1 und 2.1 (sh. Anl. 1).

nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von Einwender 1.2 und 3.1 (sh. Anlage 1).

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterin-nen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ..

 

 

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Stammbaum:
VO/2017/061   5. Änderung des B-Planes 3 Gebiet: Kortenkamp 12a, 14 und 16 (Flurstücke 1806 und 2260 tlw. der Flur I der Gemarkung Schmalenbeck) -nördlich Polizeidienststelle und Haus Papenwisch, westlich Kortenkamp 9, 11, 13, 13a und 15, südlich gemeindlicher Rentnerwohnhäuser, östlich Sportplatz - Hier: Beratung und Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss   Bau- und Umweltamt   Vorlage
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