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In der Sitzung am 15.6.2020 hat der Bau- und Umweltausschuss der Gemeindevertretung die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplan 28 empfohlen, die GV hat daraufhin in ihrer Sitzung am 18.06.2020 den Aufstellungsbeschluss gefasst.
Ziel der Planänderung soll die Anpassung der zum Zeitpunkt der Aufstellung des B-Plans 28 in 1974 getroffene Festsetzung eines beidseitig des Straße Barkholt angeordneten 8,50 m - 10 m tiefen Streifens zwischen Straßenbegrenzungslinie und den überbaubaren Flächen als "Flächen mit Bindung für Bepflanzung" sein.
Diese Bindung wird im Textteil unter Ziffer 2 wie folgt konkretisiert: "Flächen mit Bindung für Bepflanzung werden als Rasenflächen festgesetzt, das Anpflanzen von Bäumen sowie Busch- und Strauchgruppen ist zulässig".
Um vorhandene und künftige Zufahrten, Einfriedungen und Stellplätze baurechtlich zulässig zu erklären, wird die stringente Festsetzung aufgelöst und zugunsten einer funktionsgerechten Grundstückserschließung ergänzt.
Ursprünglich wurde beabsichtigt, dass das mit der 1. Änderung des B-Plans 28 überplante Grundstück (Barkholt 4 / 4 a) an der 2. Änderung nicht teilnimmt, da der Textteil hierfür schon überarbeitet wurde.
In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 15.6.2020 wurde angeregt, dass für die mit Bindung für Bepflanzung festgesetzten Flächen die Rasenflächen um „Blühwiesen“ ergänzt wird.
Zudem sollen Einfriedigungen bis zu einer Höhe von 1,50 m zulässig sein.
Da diese neuen Festsetzungen sich auch für die Grundstücke Barkholt 4 / 4a auswirken, wird vorgeschlagen, die Grundstücke auch bei der 2. Änderung des B-Plans 28 zu berücksichtigen.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Anlage:
B-Plan 28.2 Entwurf
Der Vorentwurf der 2. Änderung des B-Plans 28 wird gebilligt, das Plangebiet wird um die Grundstücke des B-Plans 28.1 (Barkholt 4 / 4a) erweitert.