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Vorlage - VO/2017/061  

Betreff: 5. Änderung des B-Planes 3
Gebiet: Kortenkamp 12a, 14 und 16 (Flurstücke 1806 und 2260 tlw. der Flur I der Gemarkung Schmalenbeck) -nördlich Polizeidienststelle und Haus Papenwisch, westlich Kortenkamp 9, 11, 13, 13a und 15, südlich gemeindlicher Rentnerwohnhäuser, östlich Sportplatz -
Hier: Beratung und Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Bau- und Umweltamt Bearbeiter/-in: Kroll, Stefan
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Vorberatung
05.12.2017 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses (offen)   
Gemeindevertretung Großhansdorf Entscheidung
14.12.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Anlage 1 Abwägungsvorschlag B-Plan 3.5  
Anlage 2 B-Plan 3.5  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Am 31.01.2017 wurde eine Informationsveranstaltung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Die vorbrachten Fragen wurden am selben Abend beantwortet.

Den vorgebrachten Bedenken zum Thema fließender und ruhender Verkehr folgend, wurde von der Verwaltung ein Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben. Im Gutachten vom 21.06.2017 wird geschlussfolgert, dass aus verkehrlicher Sicht die Ansiedlung einer Kindertagesstätte im geplanten Umfange im Kortenkamp umsetzbar ist, da keine nennenswerten Beeinträchtigungen der Verkehrsteilnehmer zu erwarten sind.

 

In der Zeit vom 13.03.2017 bis 14.034.2017 fand zudem die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden statt. Zu den abgegebenen Stellungnahmen wurde ein Abwägungsvorschlag erstellt, der als Anlage 1 beigefügt ist. 

 

Folgende Änderungen wurden im Plan berücksichtigt:

  • Verbreiterung der Trasse des Gehweges von 2,50 m auf 2,80 m wegen zu erwartendem Begegnungsverkehr von Eltern mit Kinderwagen / - karre.  

 

  • Kennzeichnung des Gebäudes Kortenkamp 14 als „künftig entfallend“.

 

  • Festsetzung einer GR von 1.400 m² als Flächenmaß anstelle einer GRZ von 0,3 um das Gebäude der neuen Kita inkl. der befestigten Nebenflächen unter Berücksichtigung der Bestandsgebäude (Heizhaus - Kortenkamp 12 a - und Flüchtlingsunterkunft  -Kortenkamp  - 16 -)  errichten zu können. Die Anwendung  der GRZ als grundstücksbezogener Faktor würde u.U. nicht für ausreichende Flächen sorgen. Dennoch bleibt das Maß der baulichen Nutzung deutlich hinter den zulässigen Höchstwerten gemäß § 17 BauNVO zurück, wonach eine GRZ bis zu 0,6 in einem allgemeinen Wohngebiet zulässig wäre.

 

Der Entwurf des B-Plans 3.5 ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Anlagen:

Anlage 1 Abwägungsvorschlag B-Plan 3.5

Anlage 2 Planentwurf B-Plan 3.5 

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten

 

 

 

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Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung eines B-Plans zur 5. Änderung des B-Plans 3 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

a) berücksichtigt wird die Stellungnahme keines Einwenders (sh. Anlage 1).

b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von Einwender  1.1 und 2.1 (sh. Anlage 1).

c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von Einwender 1.2 und 3.1 (sh. Anl. 1).

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterin-nen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

 

Stammbaum:
VO/2017/061   5. Änderung des B-Planes 3 Gebiet: Kortenkamp 12a, 14 und 16 (Flurstücke 1806 und 2260 tlw. der Flur I der Gemarkung Schmalenbeck) -nördlich Polizeidienststelle und Haus Papenwisch, westlich Kortenkamp 9, 11, 13, 13a und 15, südlich gemeindlicher Rentnerwohnhäuser, östlich Sportplatz - Hier: Beratung und Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss   Bau- und Umweltamt   Vorlage
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