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Am 31.01.2017 wurde eine Informationsveranstaltung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Die vorbrachten Fragen wurden am selben Abend beantwortet.
Den vorgebrachten Bedenken zum Thema fließender und ruhender Verkehr folgend, wurde von der Verwaltung ein Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben. Im Gutachten vom 21.06.2017 wird geschlussfolgert, dass aus verkehrlicher Sicht die Ansiedlung einer Kindertagesstätte im geplanten Umfange im Kortenkamp umsetzbar ist, da keine nennenswerten Beeinträchtigungen der Verkehrsteilnehmer zu erwarten sind.
In der Zeit vom 13.03.2017 bis 14.034.2017 fand zudem die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden statt. Zu den abgegebenen Stellungnahmen wurde ein Abwägungsvorschlag erstellt, der als Anlage 1 beigefügt ist.
Folgende Änderungen wurden im Plan berücksichtigt:
Der Entwurf des B-Plans 3.5 ist als Anlage 2 beigefügt.
Anlagen:
Anlage 1 Abwägungsvorschlag B-Plan 3.5
Anlage 2 Planentwurf B-Plan 3.5
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten
Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung eines B-Plans zur 5. Änderung des B-Plans 3 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt wird die Stellungnahme keines Einwenders (sh. Anlage 1).
b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von Einwender 1.1 und 2.1 (sh. Anlage 1).
c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von Einwender 1.2 und 3.1 (sh. Anl. 1).
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterin-nen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...
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