|
|
Mit Verwaltungsvorlage VO/2019/508 wurde Ihnen für die Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses am 18.11.2019 und der Gemeindevertretung am 21.11.2019 die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben der Hamburger Stadtentwässerung mit Bitte um Zustimmung übersandt.
Wie bekannt, ist die Hamburger Stadtentwässerung AöR (HSE) seit 01.01.2012 Träger der zentralen Abwasserentsorgung der Gemeinde Großhansdorf.
Hierzu wurde ein Aufgabenübertragungsvertrag geschlossen, der neben dem Übergang der fachlichen Aufgabenerledigung auch die Übertragung der Satzungs- und Abgabenhoheit vorsieht.
Das heißt, die Schmutz- und Niederschlagswasserwassergebühren werden als Einnahme im Gemeindehaushalt seit 2012 nicht mehr erfasst.
Allerdings wird die HSE gem. § 4 Abs. 2 des Aufgabenübertragungsvertrages von der übernommenen Rechtsetzungsbefugnis nur mit einer, in jedem Einzelfall zu erteilenden Zustimmung der Gemeinde Großhansdorf Gebrauch machen. Dieser Zustimmungsvorbehalt umfasst auch den anstehenden Erlass der 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben.
Versehentlich wurde in der Verwaltungsvorlage zur Neukalkulation der Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung für 2020 die Gebührensenkung nicht korrekt wiedergegeben.
Der Gebührensatz für die Schmutzwasserbeseitigung soll ab 01.01.2020 tatsächlich von derzeit 2,60 € auf 2,50 € je Kubikmeter gesenkt werden und nicht wie fälschlicherweise dargelegt von 2,50 € auf 2,40 € je Kubikmeter.
In den Beratungen der beiden o.g. Gremien führte dies zu Irritationen, da der korrekte Satzungsentwurf der HSE 2,50 € als neuen Gebührensatz auswies.
Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Inhalt des gefassten Beschlusses nicht ausreichend bekannt war und die Beschlussfassung korrekt dokumentiert wurde, sollte aus Rechtssicherheitsgründen die Beschlussfassung zur 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben der HSE -nun auch in Kenntnis der zugrundeliegenden Kalkulation- wiederholt werden.
Die Gebührensenkung wird seitens HSE wie folgt begründet:
Seit Übernahme der hoheitlichen Aufgabe der Schmutzwasserbeseitigung wurden in Großhansdorf in der Regel Gebührenüberschüsse erzielt. Diese sind gemäß § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz innerhalb von drei Jahren nach Feststellung aufwandsmindernd zu verrechnen. Da ein erhöhter Aufwand durch Sanierungsmaßnahmen im Schmutzwasserbereich aktuell nicht zu erwarten ist, ist eine Gebührenabsenkung unumgänglich.
Die Mitglieder des Abwasserbeirats wurden in der Sitzung am 03.12.2019 über die vb. Gebührenveränderung detailliert informiert.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Anlagen:
Kalkulation Hamburg Wasser
3. Änderungssatzung
|
|
Der 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben der Hamburger Stadtentwässerung mit einem Gebührensatz von 2,50 € je m³ Schmutzwasser ab 01.01.2020 wird zugestimmt.