Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2017/056  

Betreff: 19. Änderung des Flächennutzungsplanes
Gebiet: nördlich LungenClinic, östlich Stoltenbergfläche, südlich Hansdorfer Landstraße, westlich Wöhrendamm (Wöhrendamm 54 / Parzelle 2963 der Flur I der Gemarkung Großhansdorf)
Hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Bau- und Umweltamt Bearbeiter/-in: Kroll, Stefan
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Vorberatung
05.12.2017 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses (offen)   
Gemeindevertretung Großhansdorf Entscheidung
14.12.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Beabsichtigter Plangeltungsbereich  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Mit Beschluss vom 16.05.2013 zur Aufstellung der 19. Änderung des Flächennutzungs-planes für das Gebiet: nördlich LungenClinic, östlich Stoltenbergfläche, südlich Hansdorfer Landstraße, westlich Wöhrendamm sollten planungsrechtliche Voraussetzungen zum Erlass eines Bebauungsplanes auf einem Grundstück zwischen dem Verbrauchermarkt an der Hansdorfer Landstraße und der westlichen Bebauung der Straße Wöhrendamm geschaffen werden. Auf die Verwaltungsvorlage Nr. VO/2017/057 zur Aufhebung des Beschlusses zur Aufstellung des B-Plans 17.1 wird zur Darstellung des Sachverhalts verwiesen.

 

Anlage: beabsichtigter Plangeltungsbereich 

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:

Der Beschluss vom 16.05.2013 zur Aufstellung der 19. Änderung des Flächennutzungs-planes für das Gebiet: „nördlich LungenClinic, östlich Stoltenbergfläche, südlich Hansdorfer Landstraße, westlich Wöhrendamm“ wird aufgehoben, da ein konkreter Planungsanlass nicht mehr besteht.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der GV:

davon anwesend:   ; Ja-Stimmen:  ; Nein-Stimmen:   ; Stimmenthaltungen:

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen;

sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: