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Vorlage - VO/2019/511  

Betreff: Gemeindestraßen; Überarbeitung der 30 km/-Zonen im Ortsteil Großhansdorf
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Bau- und Umweltamt Bearbeiter/-in: Kroll, Stefan
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Entscheidung
18.11.2019 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Übersichtsplan 30er Zonen  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Aktuell rückt die verkehrliche Situation in der Hoisdorfer Landstraße, für die die innerörtliche Geschwindigkeit von 50 km/h gilt,  in den Fokus. In den vergangenen Jahren nahm die Verkehrsmenge in den Morgenstunden stetig zu. Grund hierfür sind Ausweichverkehre aus Richtung Hoisdorf die den Knoten L224 / BAB A 1 umfahren wollen und auch den gestiegenem Verkehrsaufkommen in der L 91 (Eilbergweg) meiden.

 

Dies sorgt besonders in den morgendlichen Spitzenstunden dafür, dass ein sicheres Queren der Hoisdorfer Landstraße aus den nördlichen gelegenen Quartieren zunehmend gefährlicher wird.

 

Die Bewohnerschaft der Quartiere unterliegt nach wie vor einem starken Wandel, da  zahlreiche Grundstücke älterer Grundstückseigentümer einem Eigentumswechsel unterzogen wurden. Die neue Bewohnerschaft ist wesentlich jünger und es leben mittlerweile 103 Kinder im kita- und schulfähigen Alter in den Quartieren.

Gerade im Hasselkamp und in der Mielerstede haben die neuen Bauvorschriften des B-Planes 42, der die alten B-Pläne 14 und 18 abgelöst hat, für eine weiterhin anhaltende tiefgreifende Veränderung der Bewohnerschaft gesorgt, da sich jüngere Familien in zeitgemäßen Neubauten angesiedelt haben.

 

In den vergangenen Monaten waren zahlreiche Anfragen per Telefon, E-Mail und per Post zu verzeichnen, die das Thema „sicheres Queren der Hoisdorfer Landstraße“ zum Inhalt hatten.

Auch ein Sammlung mit 153 Unterschriften wurde der Verwaltung vorgelegt. Das Engagement ist in dieser Deutlichkeit nahezu beispiellos und zeugt von dringendem Handlungsbedarf.

 

Um den Kindern und Jugendlichen aber auch den älteren Bürger*innen das sichere Queren der Hoisdorfer Landstraße im Bereich Beimoorweg zu ermöglichen, wurden anlässlich einer Verkehrsschau mit der Verkehrsaufsicht und der zuständigen Polizeidirektion Ratzeburg verschiedenen Lösungsansätze erörtert.

 

Unabhängig von den zu erreichenden Mindestwerten in der Spitzenstunde (querende Fußgänger*innen / Fahrzeuge) als Auslösewerte für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges, würde dieser wegen schlechter Einsehbarkeit und Anbindung Beimoorweg / Up de Worth  (es müssten zudem  1 – 2 große Linden gefällt werden) von der Verkehrsaufsicht nicht angeordnet werden.

 

Für einen 2 m breiten Fahrbahnteiler ist die rd. 7 m breite Hoisdorfer Landstraße zu schmal und für einen Minikreisel ist insgesamt zu wenig Platz vorhanden.

 

Um dennoch die Straßenquerung sicherer zu gestalten, wurde die Einbeziehung der Hoisdorfer Landstraße in eine 30 km/h-Zone angeregt.

 

Seit den 1980er Jahren wurden auch in der Gemeinde Großhansdorf innerörtliche 30 km/h-Zonen eingerichtet, die außer den Hauptstraßen Eilbergweg, Hansdorfer Landstraße, Hois-dorfer Landstraße, Papenwisch, Sieker Landstraße und den überwiegenden Teil des Wöhrendamms sämtliche Wohnquartiere umfasst.

 

Die Straßen Grote Wisch, Niegesland, Ole Koppel und Up´n Hoff wurden als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen.

Im Bereich um die Schulen und die beiden Seniorenwohnanlagen in der Hoisdorfer Landstraße wurden kurze Abschnitte mit einer Reduzierung auf 30 km/h eingerichtet.

 

Zu den Vor- und Nachteilen der mittlerweile bundesweit bekannten und gelebten 30 km/h-Zonen sei auf die verschiedenen Veröffentlichungen u.a. des ADAC verwiesen.

 

Aktuell gibt es im Ortsteil Großhansdorf sechs 30 km/h-Zonen:

 

Zone 1 nördlich der Hoisdorfer Landstraße:

Beimoorweg, Deefkamp, Hasselkamp, Mielerstede und Rümeland (Up´n Hoff ist ein verkehrsberuhigter Bereich).

 

Zone 2 nordwestlich der Hoisdorfer Landstraße:

Erlenring, Hansdorfer Mühlendamm, Jäckbornsweg, Ostpreußenweg, Pinnberg, Radeland, Vogt-Sanmann-Weg, Rümeland (Bruno-Stelzner-Weg ist ein verkehrsberuhigter Bereich).

 

Zone 3 südlich der Hoisdorfer Landstraße:

Bei der alten Schmiede, Bahnhofsweg, Eckhoff, Up de Worth, Hermesstieg, Schaapkamp.

 

Zone 4 südlich der Hoisdorfer Landstraße:

Goetenkamp.

 

Zone 5 östlich Wöhrendamm:

Am Brink (Eckhoffkoppel ist ein verkehrsberuhigter Bereich).

 

Zone 6 nördlich Eilbergweg:

Schaapkoppel (Grote Wisch ist ein verkehrsberuhigter Bereich).

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Hoisdorfer Landstraße zwischen Ole Koppel (vor der südlichen Einmündung) bis hinter Ostpreußenweg als 30  km/h-Zone auszuweisen.

Die o.g. Zonen 1, 2, 3 und 4 würden so zu einer größeren Zone verschmelzen.

 

Die Fußgängersignalanlage vor der Kita Vogt-Sanmann-Weg würde erhalten bleiben, da die westliche Ausdehnung der 30 km/h-Zone der Hoisdorfer Landstraße nur bis kurz hinter den Ostpreußenweg reicht.

 

Kosten für Zonenbeschilderung würden nicht entstehen, da die am besten erhaltenen Exemplare der vorhandenen überzähligen Schilder umgesetzt werden.

In der Anfangszeit kann es sich aber als sinnvoll erweisen auf die geänderte Vorfahrtsituation („rechts vor links“ z.B. Einmündung Beimoorweg) hinzuweisen, diese Zeichen müssten allerdings noch beschafft werden (25 € / Stück zzgl. 75 € Mast mit Schellen).

 

Lt. Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit und Technologie SH vom 10.09.2019 ist eine maximale Größe von Tempo 30-Zonen ist in der Verwaltungsvorschrift zu § 45 Abs. 1c StVO nicht festgelegt.

Eine große flächenmäßige Ausdehnung einer Tempo 30-Zone steht einer Anordnung insoweit nicht entgegen.

Auf die Möglichkeit, die Fortdauer der Zonen-Anordnung in großen Zonen durch Aufbringung von "30" auf der Fahrbahn zu verdeutlichen wird im Erlass hingewiesen.

 

Diese Option sollte wegen der Ausdehnung der Zone auf rd. 66 ha. wahrgenommen werden.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten

 

Anlage:

Übersichtsplan 30er Zonen

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Einrichtung einer 30 km/h-Zone in der Hoisdorfer Landstraße wird in dem vorgeschlagenen Umfang zugestimmt. Die Verwaltung wird gebeten, eine entsprechende Anordnung bei der Verkehrsaufsicht zu beantragen.