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Vorlage - VO/2019/484  

Betreff: Allgemeine Kita Gebührenangelegenheiten
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Amt für soziale Angelegenheiten und Kindertagesstätten Bearbeiter/-in: Junghans, Sonja
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Entscheidung
22.10.2019 
Sitzung des Sozialausschusses (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
2019-10-01-Mehrbelastung Kommune  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Inzwischen liegen der Verwaltung nahezu alle Unterlagen wie z.B. Wirtschaftspläne, Gebührenkalkulationen usw. zur Gebührenfestsetzung 2020  der verschiedenen Träger im Ort vor.

 

Nach  Durchsicht der vorgelegten Unterlagen lässt sich abschließend feststellen, dass die Kita Gebühren im nächsten Jahr steigen werden.

 

In den Beratungen der einzelnen Kita-Beiräte und auch in der Sitzung des Sozialausschusses am 24.09.2019 wurde von einzelnen Mitgliedern angestrebt, dass die Gebühren im Jahr 2020 gleich bleiben sollen.

 

Um eine einheitliche Vorgehensweise für alle Träger zu ermöglichen, werden von der Verwaltung drei Vorschläge unterbreitet, die in der Sitzung des Sozialausschusses am 22.10.2019 beraten werden sollen.

 

 

1. Vorschlag:

 

Die Gebühren werden gemäß der jeweiligen Gebührenkalkulation für 2020 festgesetzt.

 

Dies würde für einige Gebührenzahler eine deutliche Steigerung der Benutzungsgebühren bedeuten.

Beispielsweise würden die Gebühren für die Krippenbetreuung in einer kirchlichen Kindertagesstätte um 54,00 € steigen.

 

2. Vorschlag:

 

Die Gebühren aller Träger werden nur moderat angehoben.

 

Die Träger würden den prozentualen Elternanteil so beeinflussen, dass die Belastung der Eltern geringer wäre.

 

3. Vorschlag:

 

Die derzeit gültigen Benutzungsgebühren bleiben im nächsten Jahr gleich.

 

Dies würde für die Kommune eine Mehrbelastung von rd. 64.500 € bedeuten (siehe Anlage 1).

 

Bei der Berechnung der Mehrbelastung wurde verwaltungsseitig davon ausgegangen, dass die Einrichtungen eine Auslastung von 100% haben und dass alle Gebührenzahler auch Vollzahler (keine Geschwister- und Sozialstaffelermäßigung) sind.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

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Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.