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Vorlage - VO/2019/441  

Betreff: Haushalt 2020; Anlage einer Streuobstwiese
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Bruszies, Kornelia
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorberatung
12.09.2019 
Sitzung des Finanzausschusses (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Streuobstwiese  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Am Ende des Pieperhorster Weges vom Kleingarten kommend, befindet sich vor dem Wald auf der linken Seite die Aukampkoppel mit rund drei Hektar Größe (29.633 qm) Grünland, 3.606 qm Wald und 270 qm Fließgewässer). Die Fläche (Plan,s. Anlage 1) befindet sich im Eigentum der Gemeinde und ist für 540 € Pacht jährlich an einen benachbarten Landwirt zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet. Der Pachtvertrag verlängert sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Pachtjahres (31.12. eines Jahres) schriftlich gekündigt wird. Die Pachtfläche ist extensiv zu bewirtschaften, die Fläche darf nicht gedüngt werden und ist lediglich zweimal im Jahr zu mähen. Das Mähgut ist abzuräumen. Probleme mit dem Pächter gab es in der Vergangenheit nicht.

 

Seit längerem bestehen in der Gemeinde Überlegungen, ob und an welcher Stelle, eine Streuobstwiese angelegt werden sollte. Die Obstblüte ist Nahrung für Bienen und andere Insekten. Das Obst ist Nahrungsgrundlage für Vögel und Tiere. Alte Obstbäume werden von Moosen und Flechten bewachsen und sind somit Nahrungsgrundlage und Rückzugsraum für viele Kleinstlebewesen. Totholz ist Grundlage für viele Pilze, Holzzersetzer und in der weiteren Nahrungskette für Vögel wertvoll.

Alte Hochstammsorten werden nur noch selten angepflanzt und sind in Vergessenheit geraten. Die Anpflanzung würde zur Bereicherung der Artenvielfalt und den Bekanntheitsgrad von alten Sorten in der Bevölkerung beitragen.

Das Obst könnte der Bevölkerung kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Schulen und Kindergärten könnten die Streuobstwiese als „Grünes Klassenzimmer“ nutzen.

 

Auf der Fläche könnten ca. 250-300 Obstbäume gepflanzt werden. Die Kosten für die Bäume, sowie das Einpflanzen (einschl. Bissschutz und gegebenenfalls Pfahl) betragen rund 7.000 €. Die jährlich laufenden Kosten für Ersatzpflanzungen, die aufwendigere Mahd, später gegebenenfalls auch Rückschnitte und Ähnliches, wären mit bis 2.000 € - 3.000 € anzusetzen und wären im Fall der Konkretisierung dieses Vorhabens noch genauer zu ermitteln. Der Bauhof kann die Pflege dieser Streuobstwiese nicht „nebenbei“ erledigen. Verlässliche „Paten“ für ein solches Vorhaben sind schwer zu finden. Eventuell kann der bisherige Pächter die Pflege übernehmen. Der Pachtvertrag mit dem Pächter wäre bis zum 30.09. zum 31.12.2020 zu kündigen. In den Haushalt 2020 wären die obengenannten Kosten einzustellen. Die Pachteinnahmen der Gemeinde verringern sich um 540 €. Die Verwaltung würde die Detailplanung übernehmen, dies wird aber abhängig von den Eckdaten des Haushaltes sein, wenn die Hausmittel zur Verfügung gestellt werden.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Auf der Fläche am Pieperhorster Weg wird eine sogenannte Streuwiese angelegt.

 

Die Verwaltung wird gebeten,

 

a)      in den Haushaltsentwurf 2020 einen Betrag in Höhe von 7.000 € für die Anlage der Streuobstwiese einzuplanen. Für die laufende Unterhaltung sind 3.000 €  vorzusehen,

b)      den Pachtvertrag mit dem Pächter zum 30.09.2020, mit Wirkung zum 31.12.2020, zu kündigen,

c)      im Falle der Berücksichtigung der unter a) genannten Haushaltsmittel, die Streuobstwiese ab dem Jahr 2020 realisieren.