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Vorlage - VO/2019/426  

Betreff: Nachkalkulation der Gebühren für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilung
Federführend:Bau- und Umweltamt Bearbeiter/-in: Mulsow, Heinke
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss
13.08.2019 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses (offen)   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Nachkalkulation dezentrale Anlagen 2018  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Das Büro GeKom hat die Nachkalkulation der Gebühren für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung für das Jahr 2018 durchgeführt. Die Nachkalkulation und Überprüfung der Gebühren erfolgt auf Grundlage der in den vergangenen Jahren durchgeführten Vorkalkulationen der Gebühren zur dezentralen Schmutzwasserbeseitigung, zuletzt derjenigen für 2017 - 2019.

 

Die Ergebnisse der dezentralen Schmutzwasserbeseitigung sind in der Tabelle "Gebührensätze für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung" zusammengefasst.

 

Für das Jahr 2018 hätte die notwendige durchschnittliche Grundgebühr 203,68 Euro je Abfuhr aus Kleinkläranlagen und 65,70 Euro je Abfuhr aus Sammelgruben betragen, tatsächlich betrug sie 45,00 Euro (Kleinkläranlagen bzw. Sammelgruben). Als mengenabhängige Gebühren bei dieser Variante wären für die Kleinkläranlagen 27,36 Euro/m³ notwendig gewesen (tatsächlich 45,00 Euro/m³). Als mengenabhängige Gebühren wären für die abflusslosen Sammelgruben 5,79 Euro/m³ notwendig gewesen (tatsächlich 8,50 Euro/m³).

 

Die Ergebnisse der dezentralen Schmutzwasserbeseitigung sind in Anlage 3.3 "Gebührensätze für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung" zusammengefasst. Die Überdeckung in 2018 betrug 308,70 Euro (Tabelle: Ergebnis der dezentralen Schmutzwasserbeseitigung) und es ergibt sich eine kumulierte Überdeckung zum 31.12.2018 in Höhe von 17.491,91 Euro (Tabelle: Über- / Unterdeckung der dezentralen Schmutzwasserbeseitigung).

 

Die Gebühren in der Gemeinde Großhansdorf sind seit mehreren Jahren auskömmlich. Die letzte Gebührenanpassung fand mit Wirkung zum 01.01.2017 statt. Im Zuge der anstehenden Vorkalkulation für die Kalkulationsperiode 2020 bis 2022 empfiehlt das Büro Gekom der Gemeindevertretung über eine Gebührenminderung unter der Berücksichtigung der Auflösung der vorhandenen Überdeckung zu beratschlagen.

 

Fa. Gekom empfiehlt weiterhin jährlich eine Nachkalkulation durchzuführen.

 

Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der nicht Auskömmlichkeit der Preise im Jahre 2018 das Abfuhrunternehmen HanseWasser Bremen den Vertrag gekündigt hatte. Die neue Ausschreibung hat eine erhebliche Erhöhung des An- und Abfahrtpreises auf 83,30 Euro ergeben (vorher 45,00 Euro). Der Abfuhrpreis wurde vereinheitlicht auf 5,71 Euro pro Anlage (vorher 3,50 Euro für Sammelgruben und 7,50 Euro für Kleinkläranlagen). Der Preis für die Schlauchlängen von 1 Euro entfällt zukünftig.

 

Aufgrund der Tatsache, dass es mittlerweile nur noch 13 abflusslose Sammelgruben gibt und 28 Kleinkläranlagen, ist es nicht vorhersehbar, wie sich die erhöhten Abfuhrkosten insgesamt auf die Jahreskalkulation auswirken.

 

Es ist beabsichtigt, die Verwaltung der dezentralen Anlagen bis Ende 2021 an Hamburg Wasser zu übertragen. Es sollte bis dahin abgewartet werden, wie sich die Jahresbilanz entwickelt.

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:
Tabellen der Nachkalkulation der Fa. Gekom

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Nachkalkulation dezentrale Anlagen 2018 (125 KB)