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Vorlage - VO/2019/381  

Betreff: Bauleitplanung Nachbargemeinden: Stellungnahme zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 22 der Gemeinde Siek
Für das Gebiet östlich des Gewerbegebiets "Jacobsrade", südlich des Regenrückhaltebeckens "Jacobsrade"
und nördlich der "L 224"
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Bau- und Umweltamt Bearbeiter/-in: Kroll, Stefan
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Entscheidung
21.05.2019 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Planzeichnung B 22 Siek  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlass der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 22 und der entsprech-enden Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Siek ist es, dem ortsansässigen Gewerbebetrieb "OMNITRADE Handelsgesellschaft mbH" Erweiterungsmöglichkeiten für die im bestehenden Gewerbegebiet Siek "Jacobsrade" vorhandene Verwaltung und Produktion und Lagerstätte zu eröffnen.

 

Das Unternehmen OMNITRADE wurde 1992 als Handelsunternehmen für Pistazien, Nüsse

und Trockenfrüchte in Hamburg gegründet. Kundschaft war die Lebensmittel-Industrie, die mit

den genannten Produkten weltweit beliefert wurde. Aufgrund der sich verändernden Märkte wurde 2003 die EUROFOOD Handelsgesellschaft gegründet, mit der nun neben Industriekunden auch Partnerschaften mit dem Lebensmittel-Einzelhandel aufgebaut wurden. Seit 2014 werden in Siek verschiedene Nüsse und Trockenfrüchte verarbeitet.

Die Verarbeitungsmengen sind in den letzten Jahren stark angewachsen, so dass die heute zur Verfügung stehenden Betriebsflächen bereits jetzt schon zu klein geworden sind.

 

Neben der Erweiterung des Unternehmens OMNITRADE sollen mit dem Bauleitplanverfahren gleichzeitig entlang der Landesstraße zusätzlich arrondierend kleine Gewerbegebietsflächen

für klein- und mittelständische Unternehmen bereitgestellt werden, die geeignet sind, das örtliche Gewerbe ortsangemessen zu ergänzen. Die Gemeinde Siek beabsichtigt damit den Gewerbestandort insgesamt zu stärken und gleichzeitig durch die Errichtung der kleinteiligen Gewerbebauten ("Gewerbevillen") einen attraktiven landesstraßenbegleitenden Gesamteindruck und hohen Wiedererkennungswert und damit eine städtebauliche Ordnung entlang der Landesstraße herzustellen.

 

In der Vorlage  VO/2019/345 zur begleitenden Änderung des F-Plans wurde auf das ausstehende Gutachten zur Schallemission hingewiesen. Das Gutachten ist dem B-Plan beigefügt.

 

In der zusammenfassenden Betrachtung des Gutachters beträgt die durch die Gewerbe-gebietserweiterung erzeugte Erhöhung des Straßenverkehrslärmänderung weniger als 1 dB(A). Der Beurteilungspegel aus Straßenverkehrslärm liegt weit unter der Gesundheitsschwelle und ist als schalltechnisch zumutbar zu erachten.

Der Orientierungswert für Gewerbegebiete gegenüber Verkehrslärm von 65 dB(A) am Tage wird im Plangebiet unterschritten. Soweit Betriebsleiterwohnungen ausgeschlossen werden, bedarf es keiner Schallschutzfestsetzungen.

 

Zu Geruchsimmissionen wurde ebenfalls ein Gutachten erstellt. Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) des Landes Schleswig-Holstein. Der Gutachter schlussfolgert, dass der Schutz der schutzbedürftigen Nutzungen vor Belästigungen durch Geruchsimmissionen aus der geplanten Erweiterung des Betriebes Omnitrade sichergestellt ist.

 

Lt. textlicher Festsetzung  2.1 sind in den festgesetzten Gewerbegebieten Tankstellen,

Einzelhandelsbetriebe, Vergnügungsstätten, Spielhallen und ähnliche Unternehmen unzulässig. Mit dem Verbot der Einzelhandelsbetriebe etc. wird der Vereinbarung zwischen der Wirtschafts- und Aufbaugesellschaft Stormarn GmbH (WAS), der Gemeinde Siek und der Gemeinde Großhansdorf vom 30.03.2006 entsprochen, die den Ausschluss derartiger Betriebe zum Inhalt hat.

 

Belange der Gemeinde Großhansdorf werden durch den B-Plan 22 nicht betroffen. Insofern wird an der Stellungnahme zur Änderung des F-Plans inhaltlich festgehalten.  

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

Anlage:

Planzeichnung

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der B-Plan 22 der Gemeinde Siek wird zur Kenntnis genommen. Aufgrund der zu erwartenden ansteigenden Verkehrsmengen wird darum gebeten, die Leichtigkeit des Verkehrs gerade im Knotenpunkt BAB A 1 / L 224 / Sieker Landstraße nicht weiter beeinträchtigen zu lassen und daher ergänzend zu den Bemühungen der WAS die Verbesserung der Abwickelbarkeit der Verkehre im Knoten insgesamt anzugehen.