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Vorlage - VO/2019/357  

Betreff: Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung am 12.03.2019 gefassten Beschlüsse
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilung
Federführend:Bau- und Umweltamt Bearbeiter/-in: Magdalinski, Heidi
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Kenntnisnahme
30.04.2019 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses (offen)   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Zu Punkt 12 der Tagesordnung: Baumangelegenheiten

 

12.1 Grote Wisch

 

Zustimmung zur Fällung einer  Eiche  auf einem Grundstück in der Straße Grote Wisch.

 

12.2 Niegesland

 

Zustimmung zur Fällung einer Eiche auf einem Grundstück in der Straße Niegesland.

Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 6, 3. Änderung ‚Erhalt von Einzelbäumen' wird erteilt.

 

12.3 Wassenkamp

 

Zustimmung zur Fällung einer Hainbuche und einer dreistämmigen Rotbuche auf einem Grundstück in der Straße Wassenkamp. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 6, 1. Änderung ‚Erhalt von Einzelbäumen' wird erteilt.

 

Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ,Erhalt von Einzelbäumen' für zwei Birken wird nicht erteilt. 

 

Zu Punkt 13 der Tagesordnung: Bauvoranfragen

 

13.1 Wassenkamp

 

Zustimmung zur Überschreitung der überbaubaren Fläche um 3 m für die Errichtung eines Einzelhauses auf einem Grundstück in der Straße Wassenkamp.

 

Zu Punkt 14 der Tagesordnung: Bauanträge

 

14.1 Sieker Landstraße

 

Zustimmung zur Verlängerung der Baugenehmigung für eine Glasüberdachung der Erdgeschossterrasse auf einem Grundstück in der Sieker Landstraße. Eine Befreiung zur Überschreitung der Baulinie wird erteilt.

 

 

 

 

 

 

14.2 Am See

 

Zustimmung zur Überschreitung der Baugrenze für den Anbau an ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück in der Straße Am See. Eine Befreiung von der Dachform- und Dachneigung für die Anbauten wird erteilt. Das gemeindliche Einvernehmen hinsichtlich der Überschreitung der Höhe der Deckenoberkante für die Anbauten von max. 0,80 m über Oberkante der öffentlichen Verkehrsfläche über dem mittigen Straßenniveau wird erteilt.

 

14.3 Sieker Landstraße

 

Zustimmung für die Überschreitung der Baugrenze um 18 cm für den Erker eines Einfamilienhauses auf einem Grundstück in der Sieker Landstraße.

 

14.4 Lurup

 

Ablehnung zur Abweichung des festgesetzten Höhenbezugspunktes vom 0,5 m auf 1 m zwecks Errichtung eines Wohngebäudes mit 9 Wohneinheiten auf einem Grundstück in der Straße Lurup.

 

 

 

Anlage/n:

Anlagen:
keine