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Vorlage - VO/2018/292  

Betreff: Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Bauausschusses und Finanzausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Amt für Gebäudewirtschaft und Schulen Bearbeiter/-in: Gruß, Sven
Beratungsfolge:
Schulverbandsversammlung Großhansdorf Entscheidung
13.12.2018 
Sitzung der Schulverbandsversammlung Großhansdorf (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

In der konstituierenden Sitzung der Schulverbandsversammlung am 28.06.2018 wurde Herr Schippmann zum Ausschussvorsitzenden und Herr Bitzer zum stellvertretenden Ausschussvorsitzenden im Bauausschusses sowie Herr Bitzer zum Ausschussvorsitzenden und Herr Schippmann zum stellvertretenden Ausschussvorsitzenden im Finanzausschusses gewählt.

 

Da sich die Ausschussvorsitzenden des Bauausschusses und des Finanzausschusses gegenseitig vertreten, führt dies, wie am 22.11.2018 geschehen, bei Abwesenheit beider Ausschussvorsitzenden zum Sitzungsausfall beider Ausschüsse. Die Verwaltung schlägt deshalb die Neuwahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Bauausschusses und des Finanzausschusses vor.

 

Bisher war es üblich, dass für den Bauausschuss der Bürgermeister der Gemeinde Hoisdorf zum Vorsitzenden und das Ausschussmitglied aus der Gemeinde Siek zum stellvertretenden Vorsitzenden bzw. für den Finanzausschuss der Bürgermeister der Gemeinde Siek zum Vorsitzenden und das Ausschussmitglied aus der Gemeinde Hoisdorf zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt wurde. Dementsprechend schlage ich Frau Stoeckler für die Wahl zur stellvertretenden Vorsitzenden im Finanzausschuss vor. Da sich Frau Görmer auf Nachfrage der Verwaltung nicht für die Wahl zur stellvertretenden Vorsitzenden im Bauausschuss zur Verfügung stellt, ist der oder die stellvertretende Vorsitzende aus dem Kreis der Bauausschussmittglieder aus der Gemeinde Großhansdorf, namentlich Herr Basler, Frau Dr. Schmolling und Herr Sünnemann, zu wählen. Um Wahlvorschläge wird gebeten.

 

Gemäß § 12 Abs. 7 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) i. V. m. § 46 Abs. 5 Satz 1, Abs. 12 Satz 1 und § 33 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung (GO) wählt die Schulverbandsversammlung die Vorsitzenden und die stellvertretenden Vorsitzenden der ständigen Ausschüsse.

 

Die Wahl der Ausschussvorsitzenden und stellvertretenden Ausschussvorsitzenden erfolgt gemäß § 5 Abs. 6 GkZ nach § 40 Abs. 1 bis 3 GO, wonach das Mitglied der Schulverbandsversammlung gewählt ist, das die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit findet ein weiterer Wahlgang statt. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los, das die oder der Vorsitzende der Schulverbandsversammlung zieht. Gewählt wird, wenn niemand widerspricht, durch Handzeichen, sonst durch Stimmzettel.


 

Um Beratung und Wahl wird gebeten.

 

 

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