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Nach Versand der Sitzungsvorlage VO/2018/216 zur Fortschreibung der Lärmaktions-planung, ging noch eine Stellungnahme des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein Betriebssitz Kiel ein.
Aus der Stellungnahme ergeben sich keine Erkenntnisse, die sich auf die Fortschreibung des LAP auswirken.
Neben dem Verweis auf die schon erfolgte Verbesserung des Lärmschutzes an der BAB A 1 wird korrekterweise die Zuständigkeit der Verkehrsaufsicht für Tempolimits mit lärmmindernden Effekt erwähnt. Die Verkehrsaufsicht hat sich hinsichtlich einer Erweiterung des 60 km/h-Abschnitt der L 224 (Ostring) auf Höhe der Straße An der Eilshorst schon auf mehrfache Nachfrage der Verwaltung und der Verwaltung entsprechend ablehnend positioniert.
Zumindest als Absichtserklärung zu verstehen sind die Ausführungen zu lärmmindernden Straßenbelägen, die standartmäßig bei Deckenerneuerungen Verwendung finden.
Wann und ob eine Deckenerneuerung der L 224 und der BAB A1 ansteht, lässt der LBV allerdings offen und verweist hinsichtlich der BAB A 1 auf die Nichtbegründbarkeit der Maßnahme zum jetztigen Zeitpunkt gegenüber dem Bund als Verkehrswegeträger. Hinsichtlich der L 224 wird auf die noch nicht abschließend erprobten und zugelassenen Straßendecken für Bereiche > 60 km/h sowie auf die Freiwilligkeit der Maßnahmen in dem 1969 planfestgestellten ersten Bauabschnitt des Ostrings verwiesen. Entsprechende Haushaltsmittel stehen zudem für freiwillige Leistungen des LBV nicht zur Verfügung.
Anlage: Stellungnahme LBV SH
Entspricht der Originalvorlage.
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