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Vorlage - VO/2018/217  

Betreff: Vorprüfung zur Vorbereitung der Beschlussfassung über die Gültigkeit der Gemeindewahl 2018 durch die Gemeindevertretung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Haupt- und Ordnungsamt Bearbeiter/-in: Hettwer, Gabriele
Beratungsfolge:
Wahlprüfungsausschuss
06.09.2018 
Sitzung des Wahlprüfungsausschusses (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Gemäß § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) hat der von der Gemeindevertretung gewählte Wahlprüfungsausschuss die Beschlussfassung der Gemeindevertretung durch eine Vorprüfung vorzubereiten.

 

Die Vorprüfung hat sich auf die in § 39 des GKWG aufgeführten Punkte zu erstrecken. Es wäre somit zu prüfen, ob

 

1. die gewählten Gemeindevertreter/-innen wählbar waren,

 

2. bei der Vorbereitung der Wahl oder der Wahlhandlung Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, die das Wahlergebnis im Wahlkreis oder die Verteilung der Sitze aus den Listen im Einzelfall beeinflusst haben können,

 

3. die Feststellung des Wahlergebnisses fehlerhaft ist.

 

Der Gemeindewahlausschuss hatte bereits im Zulassungsverfahren zu prüfen, ob die von den Parteien vorgeschlagenen Bewerberinnen/Bewerber wählbar sind. Grundlage für die Entscheidung des Gemeindewahlausschusses bildeten die Wählbarkeits-bescheinigungen. Die Wählbarkeit aller vorgeschlagenen Bewerberinnen/Bewerber ist vom Gemeindewahlausschuss bejaht worden.

 

Zwischen der Zulassung der Wahlvorschläge und der Feststellung des Wahlergebnisses sind insoweit keine Veränderungen eingetreten.

 

Die Wahl ist unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften des GKWG vorbereitet worden. Der Gemeindewahlausschuss hat die einzelnen Wahlkreise bestimmt und die fünf Wahlbezirke festgelegt. Am Wahltag waren keine besonderen Vorkommnisse zu verzeichnen. Unregelmäßigkeiten, die das Wahlergebnis beeinflusst haben könnten, waren nicht festzustellen.

 

Es wird auf die Niederschrift des Gemeindewahlausschusses und die Wahlniederschriften der Wahlvorstände verwiesen. Die Unterlagen können während der Sitzung eingesehen werden. Das Wahlergebnis ist hinsichtlich der direkt gewählten Bewerber richtig und ergibt sich aus den Wahlniederschriften, Zähllisten und Gegenzähllisten. Die Ermittlung der Listenvertreter ist nach § 10 GKWG vorgenommen worden. Die CDU hat bei der Kommunalwahl alle Direktmandate erhalten. Durch den gesetzlichen Verhältnisausgleich besteht die neue Gemeindevertretung aus 25 Mitgliedern.

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Der Wahlprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 6. September 2018 die Vorprüfung der Gemeindewahl vom 6. Mai 2018 gemäß § 39 des GKWG durchgeführt und empfiehlt aufgrund des Ergebnisses dieser Vorprüfung der Gemeindevertretung, die Wahl für gültig zu erklären.