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Vorlage - VO/2018/215  

Betreff: Wegebau: möglicher Gehweg an der Hansdorfer Landstraße zwischen Mühlenteich und Kreisverkehr
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Bau- und Umweltamt Bearbeiter/-in: Kroll, Stefan
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Entscheidung
18.09.2018 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Übersichtsplan Gehweg an der L 91  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

In der Einwohnerfragestunde anlässlich der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 25.6.2018 wurde die Herstellung eines Fußpfades entlang der Südflanke der Hansdorfer Landstraße (L 91) zwischen Mühlenteich und Kreisverkehr Eilbergweg / Wöhrendamm angeregt, um Spaziergängern mit Ziel Eilbergweg das Überqueren der L 91 zu ersparen.

 

Über die Nutzerfrequenz des Wanderweges um den Mühlenteich und die Anschlussstrecke Richtung Eilbergweg liegen keine Erhebungen vor.

 

Der Weg würde lt. Flurkartenauskunft komplett auf der Straßenparzelle der L 91 liegen. Mit einem Vertreter des Straßenbaulastträgers, dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV SH), wurde zur ersten Abstimmung die mögliche Trasse des Gehweges am 10.8.2018 besichtigt.

 

Es ergeben sich 3 mögliche Herstellungsvarianten:

 

1)      Grüner Weg

Durch regelmäßige Mahd des mit Gras bewachsenen Seitenstreifens würde dieser begehbar und es kann sich mit der Zeit ein Trampelpfad entwickeln. Wegen des unebenen Bodens und der damit verbundenen Stolpergefahr sowie der für den motorisierten Verkehr nicht eindeutig erkennbare Wegesituation, kann der fußläufige Verkehr so hier gem. Aussage des LBV nicht eröffnet werden. Die Zustimmung zu dieser Lösung wurde insofern auch verweigert.

 

2)      Wassergebundener Weg

Die Anlage eines wassergebundenen Weges wäre in einer Breite von 1,50 m zulässig, wenn zwischen Gehweg und Fahrbahnrand ein 1,50 m breiter Schutz- bzw. Grünstreifen verbleibt, damit Oberflächenwasser abfließen und versickern kann. Die Straßenparzelle der L 91 verfügt aber nicht über eine durchgehende noch verfügbare Breite von 3 m. Zudem wären durch die Herstellung des Weges Bäume auf dem angrenzenden Waldgrundstück tangiert. Diese Variante scheidet daher aus Gründen der mangelnden Flächenverfügbarkeit aus.

 

3)      Gepflasterter Weg

Der Herstellung eines 1,50 m breiten gepflasterten Gehwegs mit Hochbord zur Fahrbahn der L 91 würde seitens des LBV grundsätzlich zugestimmt.

Die L 91 ist einseitig nach Süden geneigt, die Bankette übernimmt hier die Entwässerungsfunktion (Versickerung).  Es müsste somit im Abschnitt zwischen Teich und Verbrauchermarkt der geordnete Ablauf des Oberflächenwassers durch Einbau von 2 zusätzlichen seitlichen Straßenabläufen mit Anschluss an die Oberflächenentwäs-serungskanalisation sichergestellt  werden.

Fraglich ist in diesem Zusammenhang, ob der Gehweg nur bis zur westlichen Zufahrt des Verbrauchermarktes Hansdorfer Landstraße 140 gebaut werden muss, da von dort aus die Wegestrecke über den Parkplatz des Verbrauchermarktes verlaufen werden kann.

 

Diese Zufahrt dient lt. B-Plan 39 nur der Anlieferung mit LKW. Zudem erscheint es unwahrscheinlich, dass die Grundstückseigentümerin einen öffentlichen Fußgänger- und Radfahrverkehr auf dem privaten Grundstück eröffnen will, der sich nicht aus Kunden des Verbrauchermarktes oder Besuchern der im Obergeschoss angesiedelten Betriebe zusammensetzt.

 

Insofern müsste der Weg bis zum Kreisel bzw.  bis zur östlichen Zu- und Abfahrt – hier kann erneut das Problem der Querung des Verbrauchermarktgrundstücks auftauchen  - gebaut werden.

 

Die Schätzkosten für die Errichtung des Weges ergeben sich wie folgt:

Abschnitt 1: Teich – Verbrauchermarkt:

55 m Wegebau

(Betonverbundsteinpflaster, Hochbord zu Fahrbahn, Rasenbord zum Wald):  12.900 €

2 Straßenabläufe inkl. Anschluss:                                                                       3.600 €

 

                                                                                                            Gesamt: 16.500 €

Abschnitt 2: vor dem Verbrauchermarkt

90 m Wegebau

(Betonverbundsteinpflaster, nur Rasenbord zum Markt):                                  12.200 €

 

                                                                              Gesamt Abschnitte 1 und 2: 28.700 €

 

Mit dem LBV SH würde ein Gestattungsvertrag geschlossen, der der Gemeinde den Bau und die Unterhaltung des Gehweges auf dem Grundstück des LBV erlaubt.

 

Sollte der Ausschuss der Herstellung des Weges zustimmen, würden die erforderlichen Haushaltsmittel für den Haushalt 2019 vorgesehen.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

Anlage:

Lageplan

 

 

 

 

 

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